500 Schweden und Norwegen. (März 20 — Mai 10.)
26. März. (Schweden.) I. Kammer: verwirft den Antrag
auf Erweiterung des politischen Stimmrechts mit 82 gegen 14
Stimmen.
Die II. Kammer hatte einen andern Beschluß gefaßt; eine Verein-
barung beider Häuser ist aber in dieser Frage nicht zulässig, weil Anträge
auf Verfassungsänderungen in zwei aufeinander folgenden Reichstagsperioden
berathen werden müssen. Vor 1885 kann somit ein entscheidender Beschluß
des ganzen Reichstags in dieser Sache nicht erwartet werden
15. April. (Schweden.) Die drei Reichscomités für die
Umordnung des Steuerwesens, für das Heerwesen und für die Kriegs-
flotte, die zu gemeinsamer Arbeit an der Neuordnung des mit dem
Grundbesitz verquickten Vertheidigungswesens berufen sind, treten auf
Einladung des Staatsministers zu einer gemeinschaftlichen Sitzung
zusammen. Der Minister theilt ihnen mit, der König wünsche die
Wiederaufnahme der Arbeiten gleich nach Ostern, weil sie vor dem
Schlusse dieses Jahres zu Ende gebracht sein müßten.
20. April. (Schweden.) Beide Häuser des Reichstags ver-
werfen in gemeinsamer Abstimmung eine Regierungsvorlage bez. des
Theaters mit 151 gegen 117 Stimmen.
25. April. (Schweden.) Reichstag: die Berathung des
Budgets ist in beiden Kammern ziemlich glatt abgelaufen, bis auf
einen Punct, der in gemeinsamer Abstimmung beider Kammern ent-
schieden werden muß.
Die Regierung halte nämlich die Verstärkung des sog. Grundfonds
(Betriebscapitals) um 1 Million Kr. beantragt, die II. Kammer aber die
Position auf 1½ znnl Kr. erhöht und zwar um den Zuschlag zur Ein-
kommensteuer, der sonst nicht nöthig gewesen wäre, beibehalten und so all-
mälig im Einverständniß mit der Regierung zu einem dauernden machen zu
können, die I. Kammer jedoch die Erhöhung aus dem entgegengelehten Grunde
ihrerseits verworfen. In der gemeinsamen Abstimmung wird nun die Er-
höhung und damit eben auch der Zuschlag zur Gintalimensenee iauit 137
Stimmen angenommen. Das Budget für. 1882 ist damit auf 75,938,000 Kr.
in Einnahme und Ausgabe sengestalt Die Nogierung hatte nur unbedeutend
mehr verlangt. Ende 1880 belief sich die schwedische Staatsschuld auf
221,336,239 Kr., eine nicht fundirte inländische Obligationenschuld beträgt
9 Millionen Kronen.
29. April. (Schweden.) Schluß der Session des Reichstags.
10. Mai. (Norwegen.) Die Odelsthing und Lagthing haben
sich über ein neues Wehrgesetz, mehr oder weniger nach dem Muster
des schweizerischen Milizsystems, geeinigt.
Das vom Militärcomité ausgearbeitete Wehrgesetz wird, nachdem die
veraltete Bürgerwehr aufgehoben worden und ein militärisches Kammermit-
clied eine begeisterte Rede über die Bedeutung der Milizarmee für Norwegen
gehalten hat, fast einhellig angenommen. Wenn der König es nicht be-