Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 14—15.) 63 
Ferner wird die Vorlage bez. Ankauf der Rhein-Nahe-Bahn an die 
Commission zurückgewiesen und werden endlich die Vorlagen bez. das 
Pfandleihgewerbe und bez. Bau einer Reihe von Secundärbahnen 
in dritter Lesung genehmigt. 
Verwendungsgesetz-Commission: lehnt die Anträge Hobrecht 
(nat.-lib.) und v. Huene (ultram.) ab, nachdem sich der Finanz- 
minister dagegen erklärt hat, und ebenso den § 1 der Regierungs- 
vorlage mit 15 gegen 11 Stimmen. 
Eisenbahncommission: beschließt bez. der Vorlage betr. Ankauf 
der Rhein-Nahebahn in Anwesenheit der Minisler der Finanzen und 
der Eisenbahnen, erstens die Ermächtigung der Staatsregierung zur 
Legung eines zweiten Geleises der Rhein-Nahe-Bahn und die Ge- 
nehmigung eines Credits von 3,750,000 M, zweitens die Ergänzung 
des Eisenbahngesetzes vom 3. Novbr. 1838 aufrechtzuerhalten und 
ferner die Ermächtigung zum Ankauf der Rhein-Nahe-Bahn zu er- 
theilen, wenn das Eigenthum zu einem ermäßigten Curse abge- 
treten wird. 
14. Februar. (Bayern.) II. Kammer: Debatte über die 
Rückäußerung der I. Kammer bez. des Disciplinargesetzes für richter- 
liche Beamte. 
Referent Mayer empfiehlt die Annahme der Modification, weil bei 
einem Nichtzustandekommen des Gesetzes dasselbe in Berlin gemacht werden 
würde. Herz hält das Gesetz für unbillig und unconsequent, weil es nicht 
alle Justizbeamten treffe. So lange der bayerische Richter nicht andern 
außerbayerischen materiell gleichgestellt sei, eile es mit dem Gesetz nicht; er 
stimme deßhalb dagegen. Kopp beantragt in längerer Rede, zu Artikel 6 
nach der Fassung der Kammer der Reichsräthe statt Pflichtverletzung „Ver- 
letzung der Amtspflicht“, statt „unehrenhaftes“ die „öffentliche Achtung ent- 
ziehendes“ zu sehen. Der Justizminister constatirt, die bayerische Regie- 
rung habe sich mit dem Entwurfe nur allen anderen Staaten angeschlossen, 
und dieser biete mehr Garantieen für die Richterbeamten als irgend ein an- 
derer in Gesammtdeutschland. § 8 der Reichsgerichtsverfassung lege Bayern die 
Pflicht auf, seine richterlichen Verhältnisse mit denen der übrigen Bundes- 
staaten gleichzustellen, deßhalb dürfe die Kammer den Entwurf nicht be- 
liebig ablehnen oder ad calendas graccas verschieben. Wenn sie den Ent- 
wurf nochmals aufstellen müsse, werde die Regierung die früheren Zugeständ- 
nisse aufgeben und darauf bestehen, das Gesetz mit den Gesetzen in den übri- 
gen Bundesstaaten conform zu machen. Die Kammer stimmt dem Antrage 
Kopp zu und nimmt darauf das ganze Gesetz mit 124 gegen 13 Stimmen an. 
15. Februar. (Deutsches Reich.) Eröffnung des Reichs- 
tags. Der Stellvertreter des Reichskanzlers, Graf Stolberg, ver- 
liest die Thronrede: 
„Geehrte Herren! Se. Majestät der Kaiser und König haben mir 
den Auftrag zu ertheilen geruht, die Sitzungen des Reichstags zu eröffnen. 
Der Reichshaushaltsetat, welcher Ihnen unverweilt vorgelegt werden
	        
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