9. Dänemark.
15. März. Folkething: der Ausschuß zur Vorberatung der
Landesverteidigungsvorlage der Regierung vom 21. November v. J.
(s. d.) erstattet sein Gutachten und schließt mit dem Antrage, darüber
zur Tagesordnung überzugehen, „da die Erzielung der erforderlichen
Einigkeit behufs Ordnung des Landesverteidigungswesens eine Re-
gierung erheische, welche die Lösung dieser Frage zu ihrer ersten
Aufgabe mache.“
30. März — 1. April. Kongreß der deutschen Sozialdemo-
kraten in Kopenhagen (s. Deutschland).
3. April. Folkething: nimmt mit 67 gegen 28 Stimmen den
Antrag seines Ausschusses bez. der Landesverteidigungsvorlage an
wodurch dieselbe beseitigt ist.
14. April. Folkething: beschließt mit 72 gegen 20 Stimmen,
eine Adresse an den König zu richten,
in welcher auf die steigende Mißstimmung gegen das Ministerium
hingewiesen wird, dessen änßere! und innere Politik nicht geeignet sei, das
Wohl des Landes zu fördern. Bei der Menge der Vorlagen, die der geuh
digung harrten, leide das Interesse des Königs und des Landes. Obgl
vier Auflösungen staltgefunden hätten, habe die wachsende Mehrheit die eih
fassung der Kammer bestätigt; es könne daher auf diesem Wege das Miß-
verhällnis nicht befeitigt werden. „Wir wenden uns deshalb an den Thron
mit dem Wunsche, es möge dem Könige gelingen, die Bedingungen für ein
ersprießliches Zusammenarbeiten der verschiedenen Glieder der Gesetzgebung her-
Zustellen."
16. April. Landsthing: beschließt mit 40 gegen 10 Stimmen
eine Gegenadresse gegen diejenige des Folkethings an den König.
18. April. Der König nimmt bie Adressen beider Häuser
des Reichstags entgegen.
Gegenüber der Adreßdeputation des Folkethings spricht er sein Be-
dauern über den geringen Erfolg der Reichstagsarbeiten aus; „das Folte-
thing habe es unterlassen, verschiedene vom Landsthing angenommene Regie-
rungsvorlagen zu fördern und habe die Vefestigungsvorlage zurückgewiesen."