Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Gritchenland. (April 13 Dez. 20.) 395 
13. April. Hr. Kontstavlos, ein sehr fähiger und intelligenter 
und zudem völlig unabhängiger Mann, früher griechischer Gesandter 
in London, wird zum Minister des Auswärtigen ernannt. 
2. Mai. Fürst Alerander von Bulgarien besucht Athen. Von 
der königlichen Familie und den Vehörden wird er äußerst freund- 
lich, von der Bevölkerung dagegen sehr gleichgültig ausgenommen. 
Die Interessen der Griechen und Bulgaren slehen sich allzu ent- 
schieden entgegen und von einer Allianz zwischen beiden ist gar 
keine Rede. 
— Juli. Die Negierung unterhandelt über ein neues An- 
lehen behufs Aufhebung des Zwangeskurses für das von National- 
und von der Jonischen Vank ausgegebene Papiergeld. Dazu be- 
darf sie wenigstens 80 Mill. Fr. in Gold. 
Ende Juli. Der König geht nach Wiesbaden 2c., um erst 
Ende Oktober wieder nach Athen zurückukehren. 
I7. November. Wiederzusammentrilt der Kammer. Bei der 
Wahl des Präsidiums siegt die Regierungspartei mit einer Mehr- 
heit von 10 Stimmen. 
Ende November. Die Regierung schließt mit der Vank von 
Konstantinopel, gestützt auf eine Finanzgruppe von franzßösischen 
Kreditinstituten, ein Anlehen im Betrage von 170 Mill. Fr. zu 
5 Proz. Zinsen und zum Kurse von nur 6812: Proz. ab. Dasselbe 
soll zur Veseitigung des Zwangskurses und zu Bezahlung der Sub- 
ventionen an die Eisenbahnen, die mit 12 Mill. Fr. veranschlagt 
sind, verwendet werden. 
5. Dezember. Kammer: der Führer der Opposilion, Delyannis, 
beantragt ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium und fordert, 
daß darüber sofort beraten werde. Die Minister verlangen die Fort- 
setzung der Tagesordnung. Die Opposition erklärt, vor Erledigung 
des Antrages Delyannis'’ keine andere Debatie zuzulassen und ver- 
läßt den Saal. Die Sitzung wird aufgehoben, da das Haus nun- 
mehr beschlußunfähig ist. 
20. Dezember. Kammer: beschäftigt sich mit einem ihr von 
der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf beg. Stabilisierung der Be- 
amten (und Verhinderung der Korruption derselben) und mit dem 
Anleihegesetz von 170 Mill. Fr., ohne weder die eine noch die andere 
Frage definitiv zu erledigen.
	        
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