Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Die Oeklerreichisch-Angarische Monarchie. (März 25—26.) 151 
wendung des Gesewßes ist, da mit Rücksicht darauf, daß die Generalversamm-= 
lung der sächsischen Universitäl nur einmal jährlich abgehalten wird, in dem 
Falle, wenn an Stelle des außer Kraft gesetzten Beschlusses der Generalver- 
sammlung die Regierung nicht auch positiv verfügen könnte, unter Gefähr- 
dung der durch diesen Beschluß berührten Kulturinteressen der Geschäftsgang 
eine Stockung erleiden könnte — so kann ch der von seiten des Universitäts- 
publikums vorgeschlagenen Abänderung des § 13 der Geschäflsordnung meine 
Zustimmung nicht erteilen.“ Weiter bemertt der Minister, die Regierung 
habe auch bisher ihr Aufsichtsrecht nur zur Kassierung solcher Beschlüsse der 
Universitätsversammlung angewendet, die gegen das Gesetz verstoßen haben, 
und an Stelle derartiger Beschlüsse nur dann positiv verfügt, wenn dies nach 
dem Gesebe nolwendig war — was jedoch von der Universität bestritten 
wird. Übrigens will Tisza insoweit der Untversität entgegenkommen, daß 
der Minister, wenn er infolge einer Einsprache oder von Amtswegen die 
Beschlüsse der Generalversammlung außer Kraft setzt. erst die Generalver- 
sammlung zur nochmaligen Beschlußfassung anweist und erst bei weiterer 
Beanstandung auch der neuerlichen Beschlüsse die notwendigen gesetzlichen Ver- 
fügungen treffen kann. 
25. Märg. (Oesterreich.) Reichsrat: Die Regierung bringt 
einen Gesetzentwurf ein über die „Besorgung und die Kosten des Re- 
ligionsunterrichts an den Volks= und Mittelschulen“. 
Der Gesehentwurf bezweckt eine Abänderung des Neichsgesehes vom 
20. Juni 1872, das, wie eine mehr als zehnjährige Erfahrung zeige, für die 
Bedürfuisse der Volks= und Bürgerschulen sich als unzureichend erwiesen und 
in der praktischen Ausführm. ganz außerordentliche Schwierigkeiten bereitet 
habe. Das Gesetz vom 20. Juni 1872 verpflichtete die Kirchen= und Reli- 
Neorigenosuschwsten zur unentgeltlichen Besorgung des Neligions Sunterrichts 
in den Bolksschulen und ließ unr eine ausnahmsweise Entlohnung bei den 
höheren Kategorien dieser Schulen zu — eine Anordnung, die im Hinblicke 
auf die von Jahr zu Jahr sich mehrenden Bolksschulen und auf die vor- 
handenen Lehrkräfte der verschiedenen Kulte es der Schuluerwaltung absolut 
unmöglich macht, die lehrplaumäßige Erteilung des Religionsunterrichts für 
die verschiedenen Konfessionen sicherzustellen. Es soll nun Abhilfe der Miß- 
stände durch die eingebrachte Regierungsvorlage in wirksamer Weise dadurch 
geschaffen werden, daß die unentgeltliche Erteilung des Religionsunterrichtes 
durch kirchliche Ergane auf die niederen Volksschulen eingeschränkt, für die 
höheren aber ein Entgelt grundsählich festgestellt wird, ferner daß klar und 
bestimmt erklärt wird, daß diese Kosten, wie dies bei Lehrerbildungsanstalten 
und den Mittelschulen bereits gesetzlich besteht, auch bei den Bolksschulen 
zum Auswande der betreffenden Schule gehören. 
25. März. (Ungarn.) Die Pester Polizei hat ihre Recherchen 
für einmal abgeschlossen und liefert 17 Anarchisten zu weiterer Unter- 
suchung an die Gerichte ab. 
26. Märg. (Oesterreich.) Reichsrat: beendigt die Spezial- 
debatte über das Budget für 1884. Die Budgetdebatte selbst brachte 
nicht viel Besonderes zu Tage. Dagegen wurde wiederholt die 
Sprachenfrage für Böhmen und für das Reich in beachtenswerter 
Weise hineingezogen. 
Noch am lehten Tage setzte der von der Rechten abgefallene ultramon-
	        
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