Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

156 Dir Oeterrrichisch-Ungarische Monarchie. (Mai 4—8.) 
als seine Aufgabe: „die Idee des Liberalismus zu schützen gegen 
die Gefahren des Radikalismus und gegen jene Strömung, welche 
Rückschritt heißt“. 
4. Mai. (Oesterreich: Galizien.) Ein ruthenischer Parteitag 
erklärt sich sehr energisch aber ohne Erfolg gegen die von der Re- 
gierung im Einverständnis mit den Polen beschlossene Auslieferung 
des ruthenischen Basilianerordens an die Jefuiten. 
6. Mai. (Oesterreich.) Reichsrat: beschließt auf den Antrag 
des Preßausschusses eine Resoluntion, welche die Regierung auffordert, 
das sog. objektive Preßstrafverfahren nur dann in Anwendung zu 
bringen, wenn keine bestimmte Person für den Inhalt einer Druckschrift 
in strafgerichtlichem Wege verantwortlich gemacht werden kann. 
In Bezug auf das Strafverfahren in Rrefsachen herrscht in Oester- 
reich bekanntlich ein ganz merkwürdiges Prinzip, das sogenaunte „objektive 
Verfahren“. Der Name kommt daher, daß sich n Behörde, wenn sie in 
einer Druckschrift eine Gesetzesverleung sieht, nicht an deren Antor, den 
Verfasser, Verleger, Redakteur 2c., sondern nur an das „Objekt“, die Druckschrift 
selber, hält und diese konsisziert. Gegen dieses vieljach und namentlich in den 
letzten Jahren mißbrauchte Prinzip hat sich die öffentliche Meinung längst 
erklärt, und schon vor fünf Jahren brachte der Abg. J. Gregr einen Antrag 
auf Abschaffung des objektiven Verfahrens ein. Nachdem die Sache in Aus- 
schüssen, Subkomitee's und an allen möglichen Stellen bis zum überdruaß 
erörtert, ist sie nunmehr durch die Resolution zu einem gewissen, aber nichts 
weniger als befriedigenden Abschlusse gelangt, denn mit dieser Refolution 
wird gar nichts bewirkt werden, indem sie wieder ziemlich alles der Diskre- 
tion der Regierung überläßt, welche aus Anlaß dieser platonischen Kund- 
gebung kaum ihr bisheriges Vorgehen auf diesem Gebiete ändern wird. 
Der Budgetausschuß legt den Bericht über die 75-Millionen- 
schuld Galiziens an den Staat vor. 
Die Majorität des Ausschusses brantragt. die Annahme des von 
der Regierung vorgeschlagenen übereinkommens, wonach die bis zum Jahre 1882 
aufgelaufene Schuld Galiziens im Vetrage von 75,17 Millionen abgeschrieben 
werden und vom Jahre 1883 ab bis 1897 eine nicht rückzahlbare Staats- 
subvention im Betrage von 2,1 Millionen Gulden, sowie ein jährlicher, rück- 
zahlbarer, unverzinslicher Staats zvorschuß von 325,000 Gulden gewährt wer- 
den sollen. Dem Majoritätlsantrage sieht ein Minoritätsvotum gegenüber, 
welches der Abg. Lienbacher im Namen einer Minorität von 12 Stimmen 
(umeist der Linken) anmeldet, und welches den übergang zur Tagesordnung 
7. Mai. (Ungarn.) Oberhaus: Beratung des Gewerbegesetzes: 
selbst das Oberhaus spricht sich mit 50 gegen 30 Stimmen gegen 
obligatorische Innungen aus. 
8. Mai. (Bosnien und Herzegowina.) Auch der öster- 
reichische Reichsrat genehmigt den Bau der Eisenbahn Mostar- 
Metkovic.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.