Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Grohbrilannien. (April 7—22.) 211 
7. April. Unterhaus: nimmt die 2. Lesung der Reformbill 
mit 340 gegen 210 Stimmen (die Parnelliten stimmen mit der 
Mehrheit) an und tritt in die Spezialdebatte ein. 
8. April. Unterhaus: Der Minister des Iunern, Harcourt, 
bringt die Londoner Minizipal-Reformbill ein. 
Die Vorlage hat die Bildung eines Zentral-Gemeinderates für die 
Lokalverwaltung von ganz London mit Einschluß der City zum Ziel. Ganz 
London wird in Distrikte eingeteilt, welche je nach dem bestenerten Eigentum 
und der Bevölkerung VBertreter in den Zentral-Gemeinderat schicken. Terselbe 
wird aus 240 Mitgliedern bestehen, wovon auf die City 30 entjallen. Die 
Gemeinderäte werden auf die Dauer von drei Jahren erwählt, der Lord-Mayor 
(von ganz London in Zukunit) jedoch nur auf ein Jahr. Das Institut der 
Aldermen wird ganz abgeschafft; denn deren Gerichtsbarkeit geht auf bestellte, 
von dem Gemeinderate zu ernennende Nichter über, und deren administralive 
Thätigkeit übernimmt der neue Gemeinderat. Die City von London behält 
ihr ganzes korporatives Eigenkum; es wird ihr daher auch in Zukunft mög- 
10 bleiben, Gastfreundschaft in der bieherigen glänzenden Weise zu üben. 
Die ersten Wahlen für den neuen Gemeinderat sollen, falls die Bill in dieser 
Session angenommen wird, am 9. Jannar 1885 stattfinden. 
22. April. (Agypten.) Nachdem die Vorunterhandlungen be- 
endigt. ladet die Regierung die sämtlichen Großmächte zu einer 
Konferenz nach London ein behufs Regelung der finangiellen Ver- 
hältnisse Agyptens. 
Anfänglich beabsichtigte die Regierung, der Konferenz nicht nur die 
Finanzlage Agyptens, sondern auch die politischen Zustände dieses 
Landes zur Erörterung zu unterbreiten. Diese Absicht wurde indes durch 
das Vorgehen der deutschen Negierung vereitelt. Fürst Biemarck lehnte 
es ab, sich an irgend einer Konferenz Zu beteiligen, welcher eine solche weit- 
gehende Frage unterbreitet werden sollte, und #war aus dem Grunde, weil 
es unmöglich sein würde, den Verhandlungen einer solchen Körperschaft 
irgend ein vernünftiges ziel zu setzen. Unter diesen Umständen werden sich 
die Arbeiten der Konferenz ausschließlich auf die Frage betreffs einer Ab- 
änderung des Liquidations zgesetzes beschränken, welche Agypten in den Stand 
jeen wird. eine Anleihe auszunehmen, welche in erster Linie zur Zahlung 
der internationalen Entschädigunge eforderungen Verwendung finden soll. 
Der Einladung ist eine Denkschrift über die Finanklage Agypteus bei 
gegeben. Dieselbe besiffert das oplische Defizit pro 1884 anuj 512,000 Liv 
außerdem seien 360,000 Livres für die Oklupationsarmee a eine 99 II 
fukdccAnlaqcvou Jrrtgattonslvcricn notthczuqltchdc aufzunehmenden 
Anlehens von 8 Millionen sagt das Memorandum, daß dasselbe eine Ande- 
rung des Liquidationsgesetzes mit Zustimmung der Mächte und des Sultans 
erheische. Das Memorandum erinnert daran, daß schon in einer Nole, die 
den Mächten am 1. September 1882 übermitteli worden, die Generalkontrollore 
Colvin und Brédif auf die Notwendigkeit eines Anlehens von 8 Millionen 
hingewiesen und für die Verzinsung desselben Ersparungen im Kriegebudget 
und Reduktionen in der Amortisation der alten Schuld vorgesehen haben. 
Am 4. September 1882 habe der französische Minister Duclerc die Zustim- 
mung der frangösischen Negierung zu diesem Vorschlag erklärt, gegen welchen 
auch die übrigen Mächte keine Bedenken zu haben schienen. Was die Herstellung 
des Gleichgewichts im ägyptischen Budget für die Zukunft beteift. * sagt das
	        
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