Grohbrilannien. (April 7—22.) 211
7. April. Unterhaus: nimmt die 2. Lesung der Reformbill
mit 340 gegen 210 Stimmen (die Parnelliten stimmen mit der
Mehrheit) an und tritt in die Spezialdebatte ein.
8. April. Unterhaus: Der Minister des Iunern, Harcourt,
bringt die Londoner Minizipal-Reformbill ein.
Die Vorlage hat die Bildung eines Zentral-Gemeinderates für die
Lokalverwaltung von ganz London mit Einschluß der City zum Ziel. Ganz
London wird in Distrikte eingeteilt, welche je nach dem bestenerten Eigentum
und der Bevölkerung VBertreter in den Zentral-Gemeinderat schicken. Terselbe
wird aus 240 Mitgliedern bestehen, wovon auf die City 30 entjallen. Die
Gemeinderäte werden auf die Dauer von drei Jahren erwählt, der Lord-Mayor
(von ganz London in Zukunit) jedoch nur auf ein Jahr. Das Institut der
Aldermen wird ganz abgeschafft; denn deren Gerichtsbarkeit geht auf bestellte,
von dem Gemeinderate zu ernennende Nichter über, und deren administralive
Thätigkeit übernimmt der neue Gemeinderat. Die City von London behält
ihr ganzes korporatives Eigenkum; es wird ihr daher auch in Zukunft mög-
10 bleiben, Gastfreundschaft in der bieherigen glänzenden Weise zu üben.
Die ersten Wahlen für den neuen Gemeinderat sollen, falls die Bill in dieser
Session angenommen wird, am 9. Jannar 1885 stattfinden.
22. April. (Agypten.) Nachdem die Vorunterhandlungen be-
endigt. ladet die Regierung die sämtlichen Großmächte zu einer
Konferenz nach London ein behufs Regelung der finangiellen Ver-
hältnisse Agyptens.
Anfänglich beabsichtigte die Regierung, der Konferenz nicht nur die
Finanzlage Agyptens, sondern auch die politischen Zustände dieses
Landes zur Erörterung zu unterbreiten. Diese Absicht wurde indes durch
das Vorgehen der deutschen Negierung vereitelt. Fürst Biemarck lehnte
es ab, sich an irgend einer Konferenz Zu beteiligen, welcher eine solche weit-
gehende Frage unterbreitet werden sollte, und #war aus dem Grunde, weil
es unmöglich sein würde, den Verhandlungen einer solchen Körperschaft
irgend ein vernünftiges ziel zu setzen. Unter diesen Umständen werden sich
die Arbeiten der Konferenz ausschließlich auf die Frage betreffs einer Ab-
änderung des Liquidations zgesetzes beschränken, welche Agypten in den Stand
jeen wird. eine Anleihe auszunehmen, welche in erster Linie zur Zahlung
der internationalen Entschädigunge eforderungen Verwendung finden soll.
Der Einladung ist eine Denkschrift über die Finanklage Agypteus bei
gegeben. Dieselbe besiffert das oplische Defizit pro 1884 anuj 512,000 Liv
außerdem seien 360,000 Livres für die Oklupationsarmee a eine 99 II
fukdccAnlaqcvou Jrrtgattonslvcricn notthczuqltchdc aufzunehmenden
Anlehens von 8 Millionen sagt das Memorandum, daß dasselbe eine Ande-
rung des Liquidationsgesetzes mit Zustimmung der Mächte und des Sultans
erheische. Das Memorandum erinnert daran, daß schon in einer Nole, die
den Mächten am 1. September 1882 übermitteli worden, die Generalkontrollore
Colvin und Brédif auf die Notwendigkeit eines Anlehens von 8 Millionen
hingewiesen und für die Verzinsung desselben Ersparungen im Kriegebudget
und Reduktionen in der Amortisation der alten Schuld vorgesehen haben.
Am 4. September 1882 habe der französische Minister Duclerc die Zustim-
mung der frangösischen Negierung zu diesem Vorschlag erklärt, gegen welchen
auch die übrigen Mächte keine Bedenken zu haben schienen. Was die Herstellung
des Gleichgewichts im ägyptischen Budget für die Zukunft beteift. * sagt das