214 Grohbrilannien. (Mai 6—16.)
verdrängt werden und zu Gewaltthaten schreiten würden. Auch würde bei
den kleineren Inselgruppen die Auwesenheit vieler Kriegsschiffe nötig sein.
Bei den größeren, Neu-Guinea, Neu-Aritannien, Nen-Irland, Salomons-=
Junjeln. ständen langdauernde Kriege und großer Kostenanfwand in Aussicht.
Die Konwention faßt jedoch mit allen gegen ihn selbst, indem er sich der
Abstimmung enthält, folgende Beschlüsse, die der englischen Regierung zu
unterbreiten seien: daß der Erwerb von Gebiet in der Südsee südlich vom
Aquator durch eine fremde Macht für die Sicherheit und Wohlfahrt der
englischen Besitzungen in Anstralien und für die Interessen des britischen
Reichs schädlich seien, daß, soweit nicht die niederländischen Ansprüche im
Wege ständen, die Einverleibung von Neu-Guinea und der kleinen anliegen-
den Inseln ins britische Reich zu empfehlen sei, daß die Unabhängigkeit der
Neu-Hebriden, die seit 1878 von Frankreich, und England anerkannt ist,
aufrechterhalten werde, England aber eine überwachung jener Inseln er-
streben solle, und daß gegen die Verschickung französischer Verbrecher nach
der Südsee Einspruch erhoben werde. Schließlich empfiehlt die Konvention
die Einsetzung eines DUnndesrats (Pederal Council) für Anstralien und seht
dessen Befugnisse fest.
6. Mai. Unterhaus: genehmigt, wohl meist aus Defereng
gegen die Wünsche der Königin, eine Bill, welche die Ehe mit einer
Schwägerin fortan erlaubt, mit 238 gegen 127 Stimmen.
12. Mai. Unterhaus: Debatte über einen Antrag des Tory
Hicks Beach auf ein Tadelsvotum gegen die Regierung wegen ihrer
ägyptischen Politik. Die Rede Gladstones für diese Politik wird
als entschieden schwach anerkannt. Das Tadelsvotum wird indes
abgelehnt, aber nur mit 303 gegen 275 Stimmen, was einer Nieder-
lage der Regierung fast gleichkommt.
14. Mai. Unterhaus: lehnt den Kanaltunnel behufs einer
Schienenverbindung Englands mit Frankreich mit 222 gegen 84
Stimmen definikiv ab.
16. Mai. (Südafrika.) Lord Derby empfängt eine Depu-
tation südafrikanischer Kaufleute, welche die Bitte an die Regierung
stellt, die Autorität Englands über das Territkorium von Angra
Pequenna und die südwestliche Küste von Afrika aufrechtzuerhalten
und jede fremde Einmischung entlang diesem wichtigen Seewege nach
Indien und Australien zu verhindern.
rd Derby erwidert, daß er in einem halben Dutend Worten den
wahren Sachverhalt darlegen wolle. England habe Augra Pequenna nicht
als britischen Besitz erklärt, es habe jedoch das Recht beansprucht, fremde
Mächte von der südwestlichen Küste bis hinauf an das portu-
giesische Gebiet auszuschließen. Die deutsche Maerunn habe ver-
schiedene Aufragen über die Natur dieser Ausprüche gestellt, ohne jedoch, so-
weit dies aus dem gepflogenen Meinungsauslansche hervorgeht, die Berechtigung
dieser Ansprüche selbst zu bestreiten. Deutschland scheine nicht die Absicht
zu hegen, in Angra Pequenna eine Kolonie zu errichten, sondern nur, zu
erfahren, ob England den Deutschen, die dort Handel treiben oder sich“ an-
siedeln, Schuh und Sicherheit gewähren, oder, wenn England dies nicht thun