Großbrilannien. (Juli 28—30.) 221
blicklichen Lage entsprechenden provisorischen Finanzarrangements mit
England zu beauftragen.
28. Juli. 3. Sitzung der Londoner Konferenz: Die fran-
zösischen Bevollmächtigten überreichen ihre Vorschläge; die englischen
Bevollmächtigten unterbreiten ihr neue Gegenvorschläge, welche die
früheren in einigen Punkten abändern. Diese Anderungen haben
indes einen viel zu unbestimmlten Charakter, als daß man sice als Zu-
geständnisse bezeichnen könnte; sie scheinen jedoch den Wunsch anzu-
deuten, Unterhandlungen zu pflegen. Diskussion gibt es keine, da
die Bevollmächtigten die Instruktionen ihrer Regierungen über diese
verschiedenen Vorschläge abwarten müssen.
29. Juli. (Westafrika.) Unterhaus: Die Regierung erklärt,
nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände sei sie zu dem Schlusse
gekommen, daß der Auspruch Deutschlands, seinen Staatsangehörigen
in Angra Pequenna Schutz zu gewähren, nicht bestritten werden
könne, obwohl die Walfisch-Bai und die angrenzenden Inseln un-
streitig britisches Gebiet seien. England ersuchte Deutschland, ge-
meinschaftlich mit Eugland eine Kommission zu ernennen, welche die
Ansprüche der britischen Unterthanen regeln soll, die sich in Angra
Pequenna niedergelassen oder dort Besitz erworben haben.
30. Juli. 2500 Delegierte der liberalen Vereine des Ver-
einigten Königreichs treten in der St. James Hall in London zu-
sammen und beschließen einstimmig folgende Resolutionen gegen das
Oberhaus:
„I) Da das Oberhaus seine gesetzgebenden Funktionen durch Ver
werfung der Wahlreformbill. die von der Regierung in übereinstimmung
mit dem ansgedrückten Willen der Nation eingebracht und vom Hause der
Gemeinen mit großen Majoritäten angenommen wurde, gemißbraucht und
somit zwei Millionen Männern Wahlrechte verweigert hat verdammt diese
Versammlung das Vorgehen des Oberhauses als parteiisch und unpatriotisch;
2) diese Versammlung drückt ihre emphatische Billigung des Entschlusses der
Regierung, eine Herbstsession abzuhalten, um die Annahme der Wahlreform-
bill während des gegenwärtigen Parlaments zu sichern, aus und versichert
die Regierung ihrer herzlichen Unterstützung irgend welcher Maßregeln, deren
Ergreifung sie beschließen mag zur Aufrechthaltung des Prinzipe, daß das
Oberhaus das Recht der Volksvertretungskammer, den Termin für die Par-
lamenlsauflösung zu diktieren, nicht befitzt und sich dasfelbe nicht aumaßen
darf; 3) nach der Meinung dieses Meetings macht die gewohnheitsmäßige
Mißachtung des nationalen Willens, welche das Oberhaus in der Ver-
schleppung, Verstümmelung und Verwerfung der von den Mählerschaften
verlangten und vom Hause der Gemeinen gebilligten Gesetzgebung bekundet,
eine solche Neform der Verfassung notwendig, die der Macht des Oberhauses,
den Willen des Volkes zu durchkreuzen und zu verneinen, ein Ende seben
wird; 4) diese Repräsentativkonferenz der liberalen Partei fordert die libe-