Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Großbrilannien. (Juli 28—30.) 221 
blicklichen Lage entsprechenden provisorischen Finanzarrangements mit 
England zu beauftragen. 
28. Juli. 3. Sitzung der Londoner Konferenz: Die fran- 
zösischen Bevollmächtigten überreichen ihre Vorschläge; die englischen 
Bevollmächtigten unterbreiten ihr neue Gegenvorschläge, welche die 
früheren in einigen Punkten abändern. Diese Anderungen haben 
indes einen viel zu unbestimmlten Charakter, als daß man sice als Zu- 
geständnisse bezeichnen könnte; sie scheinen jedoch den Wunsch anzu- 
deuten, Unterhandlungen zu pflegen. Diskussion gibt es keine, da 
die Bevollmächtigten die Instruktionen ihrer Regierungen über diese 
verschiedenen Vorschläge abwarten müssen. 
29. Juli. (Westafrika.) Unterhaus: Die Regierung erklärt, 
nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände sei sie zu dem Schlusse 
gekommen, daß der Auspruch Deutschlands, seinen Staatsangehörigen 
in Angra Pequenna Schutz zu gewähren, nicht bestritten werden 
könne, obwohl die Walfisch-Bai und die angrenzenden Inseln un- 
streitig britisches Gebiet seien. England ersuchte Deutschland, ge- 
meinschaftlich mit Eugland eine Kommission zu ernennen, welche die 
Ansprüche der britischen Unterthanen regeln soll, die sich in Angra 
Pequenna niedergelassen oder dort Besitz erworben haben. 
30. Juli. 2500 Delegierte der liberalen Vereine des Ver- 
einigten Königreichs treten in der St. James Hall in London zu- 
sammen und beschließen einstimmig folgende Resolutionen gegen das 
Oberhaus: 
„I) Da das Oberhaus seine gesetzgebenden Funktionen durch Ver 
werfung der Wahlreformbill. die von der Regierung in übereinstimmung 
mit dem ansgedrückten Willen der Nation eingebracht und vom Hause der 
Gemeinen mit großen Majoritäten angenommen wurde, gemißbraucht und 
somit zwei Millionen Männern Wahlrechte verweigert hat verdammt diese 
Versammlung das Vorgehen des Oberhauses als parteiisch und unpatriotisch; 
2) diese Versammlung drückt ihre emphatische Billigung des Entschlusses der 
Regierung, eine Herbstsession abzuhalten, um die Annahme der Wahlreform- 
bill während des gegenwärtigen Parlaments zu sichern, aus und versichert 
die Regierung ihrer herzlichen Unterstützung irgend welcher Maßregeln, deren 
Ergreifung sie beschließen mag zur Aufrechthaltung des Prinzipe, daß das 
Oberhaus das Recht der Volksvertretungskammer, den Termin für die Par- 
lamenlsauflösung zu diktieren, nicht befitzt und sich dasfelbe nicht aumaßen 
darf; 3) nach der Meinung dieses Meetings macht die gewohnheitsmäßige 
Mißachtung des nationalen Willens, welche das Oberhaus in der Ver- 
schleppung, Verstümmelung und Verwerfung der von den Mählerschaften 
verlangten und vom Hause der Gemeinen gebilligten Gesetzgebung bekundet, 
eine solche Neform der Verfassung notwendig, die der Macht des Oberhauses, 
den Willen des Volkes zu durchkreuzen und zu verneinen, ein Ende seben 
wird; 4) diese Repräsentativkonferenz der liberalen Partei fordert die libe-
	        
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