Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

4. Frankreich. 
1. Januar. (Anam.) Der junge König Tai-Phn, der nach 
Beseitigung seines Vorgängers Hiöp-Hoa auf den Thron gelangt 
ist, erklärt, daß er und seine Regierung dem Vertrag mit Frankreich 
vom 25. August 1883 ganz und bedingungslos beitreten und all- 
fällige spätere Milderungen desselben dem guten Millen der Re- 
publik anheimstellen. 
7. Januar. Der Abg. de la Porte hat namens des mit der 
Prüfung der Nechnungen des Staatshaushalts pro 1871 betranten 
Ausschusses einen Bericht erstattet, in welchem zum erstenmal an 
der Hand amtlicher Ziffern nachgewiesen ist. was der Krieg von 1870 
Frankreich gekostet hat. 
Der Verlust an Menschen durch Tod, Verwundung und Gefangen= 
schaft vom I. Angust 1870 bis 1. April 1871 betrug 656,09:3 Mann. Der 
materielle Verlust betrug an baren, vom Staatsschatz bezahlten Summen 
10,097,570,336 Fr., an anderweitigen Einbußen des Staats 2,033,939,000 F . 
ztn 13,1«31 509, 336 Fr. Hierzu treten noch 475.007,000 Fr. Verluste, die 
auf Privatpersonen liegen geblieben sind, und 60,000, 600 Fr., die die Stadt 
Paris zu tragen gehabt hat. Endlich beträgt der Verlust an jährlichem 
Einkommen, den Frankreich durch die Abtretung Eljaß= Lothringens erlitten 
hat, Zu 4 Prozent kapitalisiert, 1,659,750,000 Fr. De la Porte führt aus, 
daß die Staatsschuld infolge der Kriegs zereiguisse um 12 Milliarden erhöht 
werden mußte, welche die auf dem Budget haftende Zinsenlast um 5.40 Mill. 
jährlich vermehrken, und gelangt zu dem Schlusse, daß diese dauernde Mehr- 
belastung, wenn nicht die einjige, so doch sicher die Hauptursache der gegen- 
wärtigen Finanzschwierigkeiten sei. 
8. Jannar. Zufammentritt der beiden Kammern. Von der 
Deputiertenkammer wird Brisson wieder zum Präsidenten gewählt, 
aber mit neuerdings geminderter Stimmenzahl (gegen 54 weiße 
Zettel, 1883 gegen 35, 1882 gegen 32 solche). Andrieux kündigt einen 
Antrag auf Einberufung einer Konstikuante an. 
Andrieur will die Nachahmung der amerikanischen Verfassung mit 
Ministern, die keinen Zutritt in das Parlament haben und die nur dem
	        
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