Frankreich. (Mai 8—11.)
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der Osterferien allen Fabrikanten und Handwerkervereinen, ferner
den Kaufleuten und landwirtschaftlichen Gesellschaften der Proving
Fragebogen zu schicken, von denen der auf die Industrie bezügliche
241, der auf den Handel bezügliche 202 und der dritte (Ackerbau)
196 Fragen enthält. Der erste wurde in 25,000, der zweite in
20,000. und der dritte in 50,000 Exemplaren gedruckt und verfandt.
Bis am 5. Mai ist noch keine eingige Antwort eingetroffen.
Es ist denn doch sonderbar, daß von den zahlreichen Empfängern des
Fragebogens niemand Zeit gesunden hat, ihn ausmfüllen, und diese That-
sache kann nur in dem Eindrucke bestärken, daß der Vierundvierziger- Ausschuß
nur von wenigen Leuten erust genommen wird, es sei denn von den Schwähern,
denen es zum besonderen Vergnügen gereichte, persönlich vor ihm zu er-
scheinen, sogialistische Theorien auszustellen, über die auswärtige Konkurrenz
zu jammern, den Frankfurter Frieden für alle erdenklichen Ubelstände ver-
antwortlich zu machen und ihre eigene Wichtigkeit herausiustreichen.
8. Mai. (Kongogebiet.) Frankreich schließt mit der afrika-
nischen (Kongo-)Gesellschaft des Königs von Belgien, gestützt auf
die Erwerbungen Brazzas, eine vorkeilhafte Konvention ab.
Die Gesellschaft hat zwar ausdrückiich erklärt, daß sie nicht daran
denke, ihren Besix im ganzen oder im einzelnen an irgendeine Macht Iu
cedieren; und ferner daß sie im stande sei und alle Maßregeln dazu getroffen
habe, den zu gründenden Staal lebensfähig und dauerhaft zu machen. Da
aber die Association Frankreich ihrem Nachbar am Kongo vollständige Be-
ruhigung geben wollte, hat sie versprochen, daß, wenn sie einmal durch un-
vorhergesehene Umstände dahin gebracht würde, ihren Besitz zu verwerten,
sie dann Frankreich das Vorzugsrecht (le #roit de préférence) gewähren
werde. Frankreich dagegen hat die Verbindlichleit übernommen, das ganze
Gebiet der Association zu respeklieren und der Ansübung ihrer Rechie in
keiner Weise hinderlich zu sein.
9. Mai. Der Generalrat von Gnadeloupe beschließt dem
Verlangen der Regierung entsprechend Eingangszölle für alle nicht-
französischen Waren zum Schutz der frangösischen.
11. Mai. (Tongking.) In Tientsin, der am Perho gelegenen
Hafenstadt von Peking, schließt der frangösische Kapitän Fournier
mit dem Vizekönig von Pelschili einen Vertrag ab, durch welchen
China das Protektorat Frankreichs über Tongking und Anam an-
erkennt und die drei an Tongking grenzenden Provinzen von Konang-
Si, Canton und Yünnan dem allgemeinen Handel eröffnet. Binnen
3 Monaten nach Ratkifikation dieses Vertrags sollen Bevollmächtigte
beider Regierungen zusammentreten, um über einen Zoll= und Hau-
delsvertrag zu unterhandeln. Dagegen verzichtet Frankreich auf die
bisher geforderte Kriegsentschädigung.
Im ersten Augenblick erschallt in ganz Frankreich lanter Jubel über
den so günstigen Vertrag, der Frankreich mit Einem Schlage zes gewährt,
Schulthess. Enrop. Geschichtslalender. XXV. Bdb.