328 Helgien. (April 5 — Mai 8.)
Nachbarn einnimmt. Die offiziellen Schulen hat die Ehictessomu istem, gut
und bildungsfähig befunden; man zeigt überall den besten Willen, das zu
leisten, was die „freien“, auf die Unterdrückung der Geistes freiheit verdareh
Anstalten niemals erreichen können, aber auch nicht wollen."“
5.—9. April. Kammer: Große Debatte über den Bericht der
Schul-Enquete-Kommission. Auf den Antrag Guillerys wird mit
70 gegen 53 Stimmen beschlossen:
Da die von der Schul-Enqnete-Kommission auss Lich gebrachten häß-
lichen Thalsachen keine Verteidiger gefunden haben und da die Schul-Enquete
dem Lande einen wichtigen Tiens geleistet, billigt die Kammer das Verhalten
der Kommission und geht zur Tagesordnung über.“ Malon hatte dagegen
im Namen der Rechten den Muran gestellt. daß die Kammer „das Verfahren
und die Ausgaben der Schul- Enquete- Kommission bedauern möge“. Die An-
griffe der klerikalen Opposition auf den Bericht waren zwar bestig aber doch
sehr schwach. Deun die in demselben angeführten Thatsachen sind so schlagend
und so vollständig, meist auch durch die Aussagen der Gegner selbst, und viel-
fach beglaubigt, daß dagegen absolut nicht aufzukommen war.
22. April. Senat: genehmigt das Kultus= und Unterrichts-
budget mit 29 Stimmen gegen 13 und 8 Enthaltungen.
Auf Grund durchaus zuverlässiger Schriftstücke und offenkundiger
Vhatsachen macht Minister Bara folgende Mitteilung: Die vielgepriesene
Opferfreudigkeit der klerikalen Partei für die Einrichtung freier Schulen ist
leineswege eine freiwillige Vegeisterung, sondern die natürliche Folge von
Drohungen und Zwangemaßregeln. Die Geistlichen werden von ihrem Bischof
angewiesen, koste es was es wolle, um jeden Preis, sei es auch mit eigenen
Opfern, wenn die Beichtkinder nicht zahlen wollen, Schnlen zu gründen.
Gegenvorstellungen fruchten nichte; wer nicht gehorcht und nicht sofort eine
Schule gründek, wird seines Amtes entseht, und es sind viele abgesetzt worden.
Auf diese Weise sind die Schulen, mit denen die klerikale Partei so groß-
thut, aus dem Boden gestampft worden, nur um den vom Staate einge-
richteten Anstalten Abbruch zu thun. Daß die Eltern ebenfalls mit Droh-
ungen gezwungen werden, ihre Kinder in diese neuen Schulen zu schicken,
ist allbekannt.
8. Mai. Kammer: lehnt einen Antrag auf Untersuchung
über die in der toten Hand resp. im Besitze der Klöster befindlichen
Güter mit 60 gegen 58 Stimmen ab.
Von der Nechten fehlen bei der Abstimmung nur 3 Mitglieder, von
der Linken dagegen 17 und von ihr stimmen 4 mit der Rechlen. Diese sicht
gegen den Antrag hauptsächlich mit dem Prinzip der „Freiheit“". Goblet,
der den Autrag gestellt, führte dagegen aus: daß Freiheit und Gesehlichkeit
Hand in Hand gehen müßten; wie wenig sich aber die Geistlichkeit an die
Vorschriften des Gesebes kehre, dafür führte er einige recht schlagende Bei-
spiele an. Die Vorrechte, welche die religiösen Körperschaften im vorigen
Jahrhundert noch gehabt, sind seit 90 Jahren aufgehoben und in Belgien
weder 1815 noch 1830 wiederhergestellt worden. Die Verfassung spricht
allen Staatsbürgern das Recht der freien Bereinigung zu, schließt aber jede
Bevorrechtung aus. Als der Erzbischof von Mecheln (Prinz Men für
religiöse und wohlthätige Körperschaften eine Stellung anßerhalb des
meinen Rechts erwirken wollte, wurde er damit vom Nationalkongreß o
5. Februar 1831 mit aller Entschiedenheit abgewiejen. Seitdem ist aber die