8. Holland.
28. Februar. Die Transvaal-Deputation nach England trifft
in Holland ein, wo sie äußerst freundschaftlich aufgenommen wird.
Ihre Absicht geht namentlich dahin, ein Anlehen für den Bau einer
Eisenbahn von der porkugiesischen Delaga-Bai bis in ihr Land ab-
zuschließen, die sie mit dem Meer in Verbindung brächte und von
den Engländern unabhängiger machen würde. Das Anlehen kommt
jedoch schließlich nicht zustande.
1. März. Veröffentlichung des Verichts der Rommission, welche
beauftragt ist, den Rönig über wünschenswerte Verfassungsverände-
rungen Vorschläge zu machen.
Diese Vorschläge sind in der Hauptsache folgende: Die Thronfolge-
Ordnung soll unverändert bleiben; im Falle einer Regentschaft sollen die
Minister in dem Regentschaftsrat keinen Sitz haben; Verträge mit answär:
tigen Mächten, welche Klauseln enthalten, die der Genehmigung der General-=
staaten bedürfen, sollen dieser Genehmigung in ihrer Gesamtheit unterbreitet
werden; der Wahlzensus für die zweite Rammer soll bedentend herabgesetzt
werden; die Zahl der Mitglieder der #weilen Kammer soll endgültig auf 90
fesigesetzt werden; die Mitglieder werden auf vier Jahre gewählt; die periodische
Ernenerung der AKammer erstreckt sich auf die ganze Kammer kbisher auf die
Hälfte); die Eidesleistung oder Versicherung an Eidesstatt soll fakultativ sein,
nicht nur für die Mitglieder der Generalstaaten, sondern auch in allen an-
dern, in der Verfassung erwähnten Fällen; das Recht, eine Enquete vorgu-
nehmen, wird auch für die erste Kammer anerkannt; das Recht, an den
Kommunalwahlen teilzunehmen, wird nicht auf die männlichen Einwohner
beschränkt; die Vorschrift, daß Perionalklagen gegen den König, die könig-
liche Familie und den Staat ausschließlich vor den Hooge Naad (den ersten
Gerichtshof) gehören, soll aufgehoben werden; weitere Mittel für Kultus-
zwecke werden nicht mehr bewilligt; der König soll das Recht haben, in den
im Gesetze vorgesehenen Fällen den Belagerungszustand zu erklären, die Fort-
dauer desselben muß durch ein Gesenz genehmigt werden; das NReglement über
die öffentlichen Arbeiten bleibt unveräudert; die Vorschrift, daß die Naturali-
sation nur durch ein Gesetz erlangt werden kann, wird aufgehoben.
4. März. II. Kammer: beschließt, daß Holland bei einem
gewissen niedrigen Stande des Goldvorrats der Niederländischen
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