Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

358 Ichweden und Norwegen. (April Anf. — 13.) 
alle gesprochen. Der König muß also zur Ernennung eines neuen 
Ministeriums schreiten. 
Anf. April. (Norwegen.) Die vom Reichsgericht den ver- 
urteilten Ministern auferlegten Geldbußen werden von einem dazu 
gebildeten Komitee begahlt. 
3. April. (Schweden.) II. Kammer: beschließt mit 129 gegen 
57 Stimmen, den sog. Grundsteuern 10 Proz. abzuschreiben. Die 
erste Kammer wird erst nach Ostern darüber Beschluß fassen. Beide 
Häuser haben in gemeinsamer Abstimmung nach dem Sinne der 
Bauernpartei das Schicksal der königlichen Theater davon abhängig 
gemacht, daß die Stadt Stockholm ihnen eine Unterstützung zubillige. 
3. April. (Norwegen.) Das neue Ministerium ist gebildet. 
Staatsrat Schweigaard wird Slaateminister in Christiania. Guts- 
besitzer Karl Loevenskiold Staatsminister für Norwegen in Stockholm. 
Amtmann Bang, Oberstlieutenant Dahll, Prof. der Rechte Aubert, 
Prof. E. Hertzberg und Expeditionssekretär Neimers sind zu Staats- 
räten ernannt. Die Staatsräte Johansen und Hertberg verbleiben 
interimistisch. 
Die Wahl des Königs entjpricht keineswegs dem Wunsche des Stor- 
things, und nur dem Einflusse der gemäßigten Konfewatiwen ist es zu danken. 
deß der König auf ein Kampfministerium unter Leitung des Advokaten Stang 
verzichtele. Die gemäßigten Konservativen bemühten sich sogar, eine Versöhnung 
it den Liberalen zu stande zu bringen, aber ihre Vorschläge wurden vom 
Stortkhingpräsidenten Sverdrup als gänglich ungeeignet zurückgewiesen. Die 
nenen Minister sind gemäßigte Konservative. 
5. April. (Norwegen.) Großes Festmahl zu Ehren der ab- 
gesetzten Minister in Christiania. Es nehmen daran über 350 Per- 
sonen teil, unter ihnen auch die neuen Minister. 
13. April. (Norwegen.) Der Prof. der Jurisprudenz an 
der Universität Christiania veröffentlicht eine Denkschrift über den 
großen Ministerprozeß, in der er daran erinnert, daß er (gleichwie 
alle seine Kollegen in der juristischen Fakultät) sich bestimmt für 
das unbediugte Velo des Königs in Grundgesetzsachen ausgesprochen 
habe und schon aus diesem Grunde die Reichsgerichtsurteile in ihrer 
Begründung mißbilligen müsse, schließlich aber doch meint: 
„Allerdings konnten „die wirklichen Regeln“ des Grundgesetzes nicht 
verändert und die königlichen Prärogative nicht durch die Ausdeulung des 
Reichsgerichts verschoben werden, aber durch das Urteil des Neichsgerichts 
sei „der Volkswille als legitime Machti im norwegischen Slaatsleben behauptet“ 
und festgestellt worden, daß die Staatsräte nicht Diener des Königs, sondern 
Diener des Staates seien, und daß kein norwegisches Ministerium auf die 
Daner seinen Plaß behalten könne, wenn es sich in entschiedenem Wider- 
streit mit der Volksvertretung befinde."