Die deulsche Kolonialpolilik nach den offiziellen Weihbüchern. 435
nach dem Hauptorte des Distrikts Criby. In beiden Gebieten wurde unter
enthusiastischer Beteiligung der Eingebornen die Proklamation der Oberhobeit
Sr. Maj. des Kaisers vollzogen.. Am BlI. Juli stiegen wir ans Land
und fanden sämtliche Awuni= Vertreter bereits versammelt, unserer Ankunst
harrend. Da wir in Erjahrung gebracht hatten, daß auch für diesen Distrikt
bereits ein französischer Vertrag bestände, so ließen wir uns angelegen sein,
denselben ausfindig zu machen. Es stellte sich auch bald heraus, daß ein
älterer Bruder des jetigen Oberhäuptlinge, namens Nyondo, im Dezember
v. J. nach Gabun gereist war, um eine Hauptfaktorei und eine Missions-
station zu erbitten, und daß er mit einem Vertrage zurückgekommen war,
von dem weder sein Bruder noch die übrigen Häuptlinge und Altesten
Kenntnis erhalten hatten. Tiesen hatte er nur einige andere Papiere, durch
welche ihm die Errichtung einer Missionsstation und einer Faktorei zugesagt
wurde, gezeigt. Durch den Vertrag, den Nyondo mit dem damaligen Kom-
mandanten von Gabun abgeschlossen hatte, wurde in der That der Distrikt
Awuni der Souveräuctät Frankreichs unterstellt. Die versammelten Ver-
treter des Distrikts protestierten lebhaft gegen ein Abkommen, zu dem sie
keinerlei Auftrag erteilt hatten, und bestritten dem Nyondo jedes Recht, in
ihrem Namen irgend etwas abzumachen, ein Recht, welches der letztere, der
anwesend war, auch gar nicht in Anspruch zu nehmen schien. Meine Er-
hebungen über die inneren politischen Verhältnisse des Distrilts ergaben
folgendes: Der vorige Oberhäuptling Ring Malunga hinterließ fünf Söhne,
der vierte Sohn Boté wurde allgemein als Oberhaupt anerkannt. Terselbe
erfreut sich als solcher noch heute eines unbestrittenen Ansehens. Diese Aus-
kunft wurde uns nicht allein von den Stammesältesten, sondern auch von
den Brüdern Bots gegeben. Immerhin war Nyondo der älteste Sohn des
verstorbenen Häuptlinge gewesen, und hatte der französische Oberkommandant
von Gabun den Vertrag mit demselben in gutem Glanben abgeschlossen. Ich
begnügte mich infolgedessen damit, den Vertrag zwischen der Firma C. Woer
mann und King Boté und seinen Häuptlingen durch den kaiserlichen Konsul
Guil Schulze beglaubigen zu lassen, und verzichtete einstweilen auf den Akt
des Flaggenhissens, indem ich mir vorbehielt, die Rechte der deutschen Firma
dem gegenwärtigen Oberkommandanten von Gabun und dem Vertrage jeines
Vorgängers gegenüber zur Geltung zu bringen. Noch am Nachmiltag des
31. Juli begaben wir uns zurück nach Batta, wo wir alsbald einen weiteren
Boten zu den nördlich von der Battagegend wohnenden Otonde-Leuten ab-
schickten, da Hr. Schulze sich mittlerweile entschlossen hatte, ihnen bezüglich
einer von ihnen gewünschten Faktorei cinige Konzessionen zu machen, im
Falle sie noch keinen Bertrag mit den Frangosen abgeschlossen hätten. Da
aber am nächsten Morgen weder unser Bote, noch Vertreter der Okonde-
Leute angekommen waren, so glaubte ich zunächst nicht länger zögern zu
dürfen mit der Ordnung der viel wichtigeren Verhältnisse am Benita-Flusse
und ließ für eine Vereinbarung mit jenen die nötigen Anweisungen in Batta
zurück. Am 1. August begaben wir uns nach dem Benila- Fluß, auf dessen
Südufer, nahe dem Jokopoint, die Faktorei von C. Woermann liegt und
nicht weit davon nach Süden auf dem Mbinipoint die französische Flagge
weht. Der von dem Agenten des Hrnu. Schulge im Oktober des verflossenen
Jahres im Namen der Firma C. Woermann abgeschlossene Kaufvertrag be-
trifft das Land zu beiden Seiten des Flusses, vier Meilen landeinwärts,
bis zu den etwa 15 Seemeilen stromaufwärts gelegenen Wasserfällen. Alle
auf der Nordseile des Flusses gelegenen Ortschaften hatten durch ihre be-
rechtigten Verkreter den Kontrakt unterzeichnet, während auf der Südfeite
in der Nähe des Flusses sich nur fehr wenige Orkschaften befinden, als deren
legitimer Vertreter der Häuplling Old Bobala angesehen werden dürfte.
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