Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 11—14.) 21
bei Sr. Majestät vertreten müßte, welches ich als zutreffend nicht zu er-
kennen vermag.“ Der Schritt des Reichskanzlers stößt auf vielfache Anfech-
tung, namentlich seitens der Sezessionisten, die einen Augenblick daran denken,
demselben ein Dankesvotum des Reichstags an das nordamerikanische Repräsen-
tantenhaus entgegenzusehen, schließlich aber darauf verzichten, da eine Mehr-
heit des Reichstags für eine solche Demonstration kaum zu erzielen wäre und
sich mit einem Dankschreiben der Fraklion an das Repräsentantenhaus der
Vereinigten Staaten (unter d. 27. Febr.) begnügen.
11. Februar. (Deutsches Reich.) Der Ausschuß des Zentral-
verbandes deutscher Industrieller (Schutzzöllner) faßt in einer Sitzung
in Berlin eine sehr einläßliche Resolution, in der er sich vom Stand-
punkte der Arbeitgeber aus gegen eine Reihe der wichtigsten Bestim-
mungen des neuen Unfall-Versicherungs-Gesetzentwurfs sehr nach-
drücklich und fast drohend ausspricht.
11. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: Beratung des Etats:
Das Zentrum bekämpft die Bewilligung der allerdings hohen Po-
sition von 2 Mill. M. für Vermehrung der Sammlungen der tgl.
Museen, durch welche die gegenwärtigen Zentralisationsbestrebungen
nur gefördert würden. Windthorst meint sogar, er würde sich schämen,
seinen Wählern vor Augen zu treten, wenn er solche Forderungen
bewilligte; man dürfe keine Luxusausgaben machen, solange das Volk
hungere. Die Position wird indes mit 192 gegen 122 Stimmen
genehmigt.
11. Februar. (Preußen.) Glanzvoller Einzug des begnadigten
Bischofs Brinkmann in Münster. Der westfälische Adel und die
westfälischen Ultramontanen lassen sich die Gelegenheit nicht entgehen,
um auch äußerlich zu dokumentieren, wie gleichgültig sie dem Staate
Preußen gegenüberstehen, wenn es sich um die Interessen der katho-
lischen Kirche handelt. Der Bischof selbst spricht sich indes gemäßigt
und reserviert aus.
13. Februar. (Deutsches Reich.) Der Ausschuß des deut-
schen Handelstages spricht sich gegen den Gesetzentwurf der Regierung
betr. die Aktien- und Kommanditgesellschaften auf Aktien aus und
erklärt eine nochmalige Revision und Umarbeitung für erforderlich,
indem „von dem Inkrafttreten dieses Entwurfs, der vom Geiste des
Mißtrauens gegen die Organe der Gesellschaften geleitet werde, eine
äußerst bedenkliche Lähmung des Unternehmungsgeistes und dadurch
vor allem eine wesenitliche Verschlechterung der Lage der arbeitenden
Klassen zu befürchten wäre“.
13. Februar. (Preußen.) Abg. -Haus: bringt die sich seit