Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

24 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 22—23.) 
Ausgeschlossen von den Wohlthaten des Dispensparagraphen des 
Goßler'schen Revisionsgesezes sind und bleiben eben die Zöglinge 
der auswärtigen Jesuitenschulen. 
22. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus; beschließt, die Regie- 
rung aufzufordern, gegen den Regierungspräsidenten Steinmann in 
Gumbinnen wegen Mißbrauchs seines Amtes zur Wahlbeeinflussung 
strafrechtliche Untersuchung zu veranlassen. Die Thatsache der über- 
aus starken Beeinflussung ist durch eidliche Vernehmung der Be- 
treffenden konstatiert und dadurch ein ganzes System von Wahl- 
beeinflussungen klargelegt worden, welches die Moralität der öffent- 
lichen Abstimmung allerdings in einem sehr bedenklichen Lichte 
erscheinen läßt. 
22. Februar. (Bayern.) II. Kammer: beschließt mit 102 
gegen 1 Stimme, mit einigen Modifikationen nach der Vorlage der 
Regierung, die Errichtung einer sog. Landeskultur-Rentenanstalt zu 
dem Zwecke, die Beschaffung von Kapitalien zur Ausführung von 
Kulturunternehmungen zu erleichtern, zu welchem Behufe 4prozentige 
Rentenscheine im Maximalbetrag von 2 Mill. M. ausgegeben wer- 
den sollen. 
23. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt in 3. Be- 
ratung definitiv die neue Provinzialordnung für Hannover, die am 
1. April 1885 ins Leben treten soll, im Wesentlichen nach dem 
Willen der Regierung. 
Das Gesetz ist unleugbar ein entschiedener Forlschritt. Das Zentrum 
(Windthorst als Welfe) hatte nichts versäumt, die Reform zu verhindern 
und die Konservativen hatten es dabei lebhaft unterstützt. Im letzten Augen- 
blick ging aber die Koalition auseinander und gelang es der Regierung mit 
Hilfe der Freikonservativen und Nationalliberalen, die von jenen festgehaltene 
Wahl nach Ständen zu verhindern. Für die welfischen Großgrundbesitzer 
Hannovers ist das Gesetz ein schwerer Schlag. 
Die Regierung legt dem Hause einen Nachtragsetat zum Etat 
von 1884/85 vor. Derselbe balanziert mit 17,696,808 M, darunter 
dauernde Ausgaben 17,315,608 M. Der größte Teil des Betrags 
der Einnahmen und Ausgaben gehört dem Arbeitsministerium zu. 
Unter den Ausgaben sind neben denen für Eisenbahnen 20,000 M. 
zur Verbesserung der Besoldungen der Lehrer sämtlicher Universitäten 
und 60.000 M. zu Ruhegehaltszuschüssen und Unterstützungen emeri- 
tierter und ausgeschiedener Elementarlehrer zu nennen. Die Regie- 
rung erachtete hiefür 160,000 M. für erforderlich. Nachdem vom 
Abg.-Hause 100,000 M. bereits beim Hauptetat mehr eingestellt, 
wird der Rest von 60,000 M. im Nachtragsetat verlangt.
	        
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