24 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 22—23.)
Ausgeschlossen von den Wohlthaten des Dispensparagraphen des
Goßler'schen Revisionsgesezes sind und bleiben eben die Zöglinge
der auswärtigen Jesuitenschulen.
22. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus; beschließt, die Regie-
rung aufzufordern, gegen den Regierungspräsidenten Steinmann in
Gumbinnen wegen Mißbrauchs seines Amtes zur Wahlbeeinflussung
strafrechtliche Untersuchung zu veranlassen. Die Thatsache der über-
aus starken Beeinflussung ist durch eidliche Vernehmung der Be-
treffenden konstatiert und dadurch ein ganzes System von Wahl-
beeinflussungen klargelegt worden, welches die Moralität der öffent-
lichen Abstimmung allerdings in einem sehr bedenklichen Lichte
erscheinen läßt.
22. Februar. (Bayern.) II. Kammer: beschließt mit 102
gegen 1 Stimme, mit einigen Modifikationen nach der Vorlage der
Regierung, die Errichtung einer sog. Landeskultur-Rentenanstalt zu
dem Zwecke, die Beschaffung von Kapitalien zur Ausführung von
Kulturunternehmungen zu erleichtern, zu welchem Behufe 4prozentige
Rentenscheine im Maximalbetrag von 2 Mill. M. ausgegeben wer-
den sollen.
23. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt in 3. Be-
ratung definitiv die neue Provinzialordnung für Hannover, die am
1. April 1885 ins Leben treten soll, im Wesentlichen nach dem
Willen der Regierung.
Das Gesetz ist unleugbar ein entschiedener Forlschritt. Das Zentrum
(Windthorst als Welfe) hatte nichts versäumt, die Reform zu verhindern
und die Konservativen hatten es dabei lebhaft unterstützt. Im letzten Augen-
blick ging aber die Koalition auseinander und gelang es der Regierung mit
Hilfe der Freikonservativen und Nationalliberalen, die von jenen festgehaltene
Wahl nach Ständen zu verhindern. Für die welfischen Großgrundbesitzer
Hannovers ist das Gesetz ein schwerer Schlag.
Die Regierung legt dem Hause einen Nachtragsetat zum Etat
von 1884/85 vor. Derselbe balanziert mit 17,696,808 M, darunter
dauernde Ausgaben 17,315,608 M. Der größte Teil des Betrags
der Einnahmen und Ausgaben gehört dem Arbeitsministerium zu.
Unter den Ausgaben sind neben denen für Eisenbahnen 20,000 M.
zur Verbesserung der Besoldungen der Lehrer sämtlicher Universitäten
und 60.000 M. zu Ruhegehaltszuschüssen und Unterstützungen emeri-
tierter und ausgeschiedener Elementarlehrer zu nennen. Die Regie-
rung erachtete hiefür 160,000 M. für erforderlich. Nachdem vom
Abg.-Hause 100,000 M. bereits beim Hauptetat mehr eingestellt,
wird der Rest von 60,000 M. im Nachtragsetat verlangt.