26 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Ende Febr. — März 3.)
Vergangenheit nötigen. vielmehr deren Lösung in stetiger Kontinnität erstrebt
werden könne. Der sehr reichhaltige Inhalt der Denkschrift enthält auch
Auslassungen über den Wert der gepanzerten Schiffe, welcher neuerdings
wiederholt in Frage gekommen ist. Nach einer näheren Darlegung der ein-
schlägigen Verhältnisse sagt die Denkschrift, es könne darüber kein Zweifel
sein, daß gepanzerte Schiffe auch bei den bescheidensten Ansprüchen für die
deutsche Flotte nicht zu entbehren seien. Ob es aber vorzuziehen sein würde,
statt größerer Schlachtschiffe den Bau gepanzerter Korvetten oder Kanonen-
boote anzustreben, möge noch unentschieden bleiben, bis ausgedehnte Versuche
ein abschließendes Urteil über die schon vorhandenen Korvetten und Kanonen-
boote gestatten werden. Eine Marine, wie die unsere, könne sich den Luxus
fehlgeschlagener Experimente nicht gewähren; sie dürfe konstruktiv wenig wagen.
Wir würden um so eher auf dem Gebiete der gepanzerten Schiffe vorsichtig
vorgehen können, als es noch andere Richtungen gibt, in denen wir mit
Sicherheit Erfolge erwarten können und als die Zeit des Abwartens sich für
die Heranbildung von Personal ausnutzen läßt. Es wird dann zu der
Wichtigkeit der Torpedos übergegangen mit dem Bemerken, daß der Flotten-
gründungsplan mit Recht den Weg einschlug, der zunächst auf die hohe See
führte, um erst von da zur Küste zurückzukehren, was jetzt geschehen müsse.
— Februar. (Deutsches Reich.) Der Bundesrat nimmt
einen Bericht der zur Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches
niedergesetzten Kommission entgegen.
Von den 5 Teilen der Arbeit — Allgemeiner Teil, Obligationenrecht,
Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht — sind die beiden ersten Teile (mit
Ausnahme des „internationalen Privatrechts im „allgemeinen Teil“) zu
einem vorläufigen Abschluß gelangt. Die Kommission ist in die Beratung.
des Sachenrechts eingetreten. Für dieses lehztere, einschließlich der „Grund-
buchordnung“ und des materiellen „Subhaftations- rechts“ sowie des einschlagen-
den Teiles des Einführungsgesetzes, liegt ein von dem Redaktor des Sachen-
rechts angefertigter Entwurf nebst ausführlichen Motiven vor. Ebenso voll-
ständig sind die Entwürfe, welche für das „Familienrecht“ und das „Erbrecht",
deren Erledigung nach der des Sachenrechts erfolgen soll, von den betreffenden
Redaktoren vorgelegt. Unter diesen Umständen wird voraussichtlich die Be-
ratung des Sachenrechts, Familienrechts und Erbrechts einen geringeren Zeit-
aufwand verursachen, als die des allgemeinen Teiles und des Obligationen-
rechts in Anspruch genommen hat.
— Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: Steuerkommission:
zerfällt allmählich, indem ein Mitglied nach dem andern seinen
Austritt aus derselben erklärt, angeblich aus Gesundheitsrücksichten,
in Wahrheit aber weil die Aussicht auf eine Einigung in immer
weitere Ferne rückt.
1. März. (Deutsches Reich.) Bundesrat: genehmigt die
Gesetzentwürfe betr. Unfallversicherung der Arbeiter und betr. Kom-
manditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften mit nicht
unwesentlichen Modifikationen zur Vorlage an den Reichstag. Preußen
beantragt die Verlängerung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen
Bestrebungen der Sozialdemokratie für weitere zwei Jahre.
3. März. (Preußen.) Abg.-Haus beschließt, die Regierung