Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 24.- 28.) 61
Lesung aufhebt und die Regierungsbestimmungen wiederherstellt,
namentlich auch die 13wöchige Karenzzeit.
Das Zustandekommen des Unfallgesetzes ist nach diesen Kommissions-
beschlüssen gesichert und zwar auf der Grundlage des „unbedingten Entgegen-
kommens der Konservativen und Ultramontanen. Die Nationalliberalen,
welche in der Kommission wesentliche Verbesserungen durchsetzten, sind durch
die konservativ-klerikale Union demonstrativ beiseite geschoben worden; diese
will das Anerbieten der nationalliberalen Partei, thätige Mithelferin zu sein
am sozialreformatorischen Werke, durch überbieten unschädlich machen, weil
sie in jener Konkurrenz der Nationalliberalen eine Bedrohung ihrer eigenen
Machtstellung erblickt.
24. Mai. (Hessen.) Minister Stark sieht sich der öffentlichen
Meinung gegenüber veranlaßt, seine Demission einzugeben, weil er
nicht im stande war, die morganatische Trauung des Großherzgogs
mit Frau v. Kolemine zu hintertreiben. Dieselbe wird angenommen:
Stark tritt in Ruhestand und wird durch Finger ersetzt.
25. Mai. (Bremen.) Hier wird eine von der geographi-
schen Gesellschaft mit Hilfe der argentinischen Regierung veranstaltete
argentinische Ausstellung eröffnet. Dieselbe bietet in seltener Voll-
ständigkeit eine Auswahl der Naturprodukte und Fabrikate jener
großen südamerikanischen Republik, von welcher Deutschland wichtige
Rohstoffe für seine Industrie, wie Wolle und Häute bezieht, während
Argentinien, das vorzugsweise Landwirtschaft und Viehzucht treibt,
ein bedeutendes Absatzfeld für die deutschen Export-Mannfakturen
bildet.
28. Mai. (Deutsches Reich.) Bundesrat: demselben geht
vom Reichskanzler ein Gesetzentwurf über Abänderung des Zolltarifs
und Erhöhung der Zölle für eine ganze Reihe von Artikeln zu und
ferner eine Vorlage über die Regelung der Rübenzuckersteuer. Die-
selbe nimmt die Erhöhung der Rübensteuer auf 1 M. 80 ct. pro
Doppelzentner Rüben in Aussicht und beläßt die Exportbonifikation
auf der nach dem provisorischen Gesetze vom vorigen Jahr nor-
mierten Höhe. Als Einführungstermin wird der 1. August 1885
vorgeschlagen.
28. Mai. (Baden.) II. Kammer: zeigt einen gewissen Um-
schwung in der bisher entschieden den agrarischen Bestrebungen gün-
stigen Strömung: der von der I. Kammer warm begrüßte Vorschlag
der Errichtung einer Landeskreditkasse für die Zwecke des gesamten
landwirtschaftlichen Immobiliarkredits wird lebhaft bekämpft und
abgelehnt und ebenso die Anregung zur Errichtung einer Landes-
hagelversicherung mit Zwangsbeitritt.