Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktbr. 23.—26.) 141
daß aber eine derartige Besitzergreifung der Karolinen durch Spanien niemals
stattgefunden habe. Diesem Grundsatz gemäß hat sie auf der Insel Yap
verfahren und, wie es ihrerseits die spanische Regierung gethan hat, erkennt
der Vermittler in Bezug hierauf gern an, daß die kaiserliche Regierung nach
bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat. Infolgedessen und damit die
abweichenden Anschauungen der beiden Regierungen kein Hindernis für eine
ehrenvolle Regelung bilden, schlägt der Vermittler nach genauer Prüfung
aller Verhältnisse vor, daß das neue Abkommen an die Form des Protokolls
sich halte, welches hinsichtlich des Sulu-Archipels am verflossenen 7. März
zu Madrid zwischen den Vertretern Großbritanniens, Deutschlands und
Spaniens abgeschlossen wurde, und daß man folgende Punkte annehme:
1) Anerkennung der Souveränetät Spaniens über die Karolinen-
und Palaos-Inseln. 2) Um diese Souveränetät wirksam zu machen, ver-
pflichtet sich die spanische Regierung, auf den genannten Inselgruppen sobald
wie möglich eine geordnete Verwaltung einzurichten, mit einer Macht, welche
stark genug ist, um die Ordnung und die erworbenen Rechte zu gewährleisten.
3) Spanien gewährt Deutschland volle und ganze Freiheit des Handels, der
Schiffahrt und der Fischerei auf diesen Inseln, wie auch das Recht, daselbst
eine Schiffs- und Kohlenstation zu errichten. 4) Ebenso wird Deutschland
die Freiheit zugesichert, Plantagen auf diesen Inseln anzulegen und land-
wirtschaftliche Niederlassungen in derselben Weise wie spanische Unterthanen
zu errichten.
Rom, im Vatikan, 22. Oktober 1885.
(L. S.) Gez. L. Kardinal Jacobini,
Staatssekretär Sr. Heiligkeit.
23. Oktober. Der Kaiser kehrt von Baden-Baden nach
Berlin zurück.
24. Oktober. (Bayern.) Das Branntweinsteuergesetz wird
in der Abgeordnetenkammer einstimmig angenommen.
Das Gesetz gewährt den kleinen landwirtschaftlichen Brennereien Er-
leichterungen und unterwirft die rein gewerblichen Brennereien nach Ablauf
einer Übergangsperiode der obligatorischen Fabrikatssteuer.
25. Oktober. Der griechische Gesandte Rangabé überreicht
dem Kaiser sein Beglaubigungsschreiben.
Griechenland hatte aus Sparsamkeitsrücksichten seine sämtlichen Ge-
sandten abberufen und den diplomatischen Verkehr lediglich durch Geschäfts-
träger führen lassen. Nachdem sich dieses Verfahren als unhaltbar erwiesen-
wurden die abberufenen Gesandten von neuem bei den Großmächten be-
glaubigt.
26. Oktober. (Zanzibar.) Der Sultan räumt der ostafrikani-
schen Gesellschaft den Hafen von Dar-es-Salam unter Vorbehalt
seiner Oberhoheit zur freien Benutzung ein.
„Mit dieser Abtretung ist der Haupteinwand gegenüber dem Kolonial-
besitz der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft gehoben. Dieselbe besitzt nun-
mehr eine gute Verbindung mit der See vom Zentrum ihres Gebietes aus
und damit jetzt die gesunde Grundlage für eine rationelle Ausbeutung ihrer
Länder. Von Dar-es-Salam führt heute schon eine wenn auch rohe Fahr-
straße von etwa 70 engl. Meilen ins Innere hinein.“