Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Novbr. 5.—12.) 143
5. November. (Elsaß-Lothringen.) Feierlicher Einzug
des Statthalters Fürsten Hohenlohe-Schillingsfürst in Straßburg.
5. November. Bezüglich der katholischen Missionen in
den deutschen Kolonien geht der „Germania“ die folgende Be-
richtigung zu:
Die Germania enthält in ihrer Nummer vom 27. v. Mts. in einem
mit den Worten „Was man bei uns unter Religionsfreiheit versteht“ be-
ginnenden Artikel verschiedene, die „Reichsregierung“ und das „Auswärtige
Amt“ betreffende Behauptungen, welche unrichtig sind. Unrichtig ist die Be-
hauptung, daß „erst in Angra Pequena und dann in Kamerun die Katholiken
ausgeschlossen worden“. Es ist seitens des Reichs keinerlei dahin gehende An-
ordnung getroffen worden. — Unrichtig ist es ferner, daß zwei Pariser Mis-
sionäre der Congrégation du St. Esprit auf dem Auswärtigen Amt den
Bescheid erhalten haben, „ein deutsches Missionshaus könne auf preußischem
Gebiete wegen der Maigesetze nicht errichtet werden". Es ist den Herren
vielmehr eröffnet worden, daß die gedachte Kongregation nach dem Bundes-
rats-Beschlusse vom 13. Mai 1873 als mit dem Orden der Gesellschaft Jesu
verwandt anzusehen sei, und daß folgeweise Niederlassungen derselben so
wenig in den deutschen Schutzgebieten, wie in Deutschland selbst zugelassen
werden dürfen. — Unrichtig ist drittens die Behauptung, den vorerwähnten
Missionären sei auf dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, „daß Nieder-
lassungen katholischer Missionäre in Kamerun nicht gestattet würden, weil
seitens der Reichsregierung mit der protestantischen Baseler Missions-Gesell-
schaft ein Vertrag abgeschlossen sei, nach welchem sich das Reich verpflichtet,
katholischen Missionären keinerlei Niederlassungen in Kamerun zu gestatten“.
In der Unterredung, welche der Pater Weik mit einem Rate des Auswärtigen
Amtes hatte, ist von der Baseler Missions-Gesellschaft nicht gesprochen worden.
— Weder mit der letztgenannten noch mit einer anderen protestantischen Mis-
sions-Gesellschaft ist eine Vereinbarung irgend einer Art schriftlich oder
mündlich getroffen worden. Insbesondere ist auch seitens des Reichskanzlers
niemals eine angeblich von Herrn Lüderitz mit einer protestantischen Missions-
Gesellschaft abgeschlossener Vertrag, durch den katholischen Missionären der
Aufenthalt und jede Wirksamkeit in Angra Pequena untersagt sein soll, an-
erkannt oder abgelehnt worden; es ist sogar nicht einmal das Vorhandensein
dieses angeblichen Vertrages zur Kenntnis der Reichsbehörde gelangt. — Un-
richtig ist endlich die Behauptung, daß in der mehrerwähnten Unterredung
von einem vortragenden Rate des Auswärtigen Amtes die „staunenswerten
Erfolge“ der deutschen Trappisten in Natal und die „segensreiche Thätigkeit"
der Tilburger Missionäre auf den Inseln der Südsee anerkannt worden seien.
Die Verhältnisse in Natal und auf den Südsee-Inseln sind bei jener Gelegen-
heit mit keinem Worte berührt worden. — Auf Grund des § 11 des Preß-
gesetzes für das Deutsche Reich vom 7. Mai 1874 ersuche ich die Redaktion
der Germania, die vorstehende Berichtigung in ihre Zeitung aufzunehmen.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Bötticher.
5. November. Preußen: Abgeordnetenwahlen.
Die Wahlen ergeben: 129 Konservative, 100 Klerikale und Welfen,
68 Nationalliberale, 65 Freikonservative, 43 Deutschfreisinnige, 15 Polen,
13 Fraktionslose. Das alte Abgeordnetenhaus zählte 124 Konservative, 100
Klerikale und Welfen, 66 Nationalliberale, 61 Freikonservative, 53 Deutsch-
freisinnige, 9 fraktionslose Liberale.