Die Oesterreiisch-Angarise Menarchie. (Juni 28. — Juli 8.) 207
riger machen? „Seid also“, so ermahnen wir Priester und Volk mit dem
Apostel, „sorgfältig bestrebt, die Einheit des Geistes zu bewahren durch das
Band des Friedens.“ (Eph. 4, 3.)
28. Juni. (Ungarn: Serben-Konferenz.) Die in Zom-
bor tagende Serben-Konferenz faßt die folgenden Resolutionen:
Die zur Zomborer Konferenz vom 14. Juni alten Stils erschienenen
Vertreter der gesamten serbischen Bevölkerung der Länder der heiligen Ste-
phanskrone erklären hiemit: 1) daß sie die reine und unverfälschte Erhaltung
der national-kirchlichen Autonomie vertreten und verfechten werden, welche
dem serbischen Volke in den Gesetz-Artikeln 27 vom Jahre 1790/91, 20 vom
Jahre 1848 und 9 vom Jahre 1868 gegeben und durch königliche Privile-
gien gewährleistet wurde und deren Ausübung dem höchsten autonomen Or-
gane, dem serbischen National-Kirchenkongreß, untersteht, der die Rechte des
serbischen Bolkes: den Metropoliten frei zu wählen, die Kirchen= und Schul-
angelegenheiten sowie die Fundationen selbstständig und unabhängig zu ordnen
und zu verwalten, zu wahren hat; 2) sehen und fühlen sie mit tiefen Schmerze,
daß von dem Kongresse vom Jahre 1879 an bis heute das autonome Leben
zum Nachteile der Kirche und des Volkes verletzt wurde und in eine traurige
Lage kam; sie erwarten daher, daß der serbische National.Kirchenkonges
welcher für den 1. September alten Stils nach Karlowitz einberufen wurde,
mit allen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln dahin wirken wird, daß
jede Gefährdung der Autonomie und Verletzung des Rechtes der freien Wahl
des Metropoliten zur Beruhigung des serbischen Volkes unmöglich werde;
3) daß sie den Volksschulen wieder ihren früheren reinen National-Volks-
charakter geben und denselben wahren werden; 4) daß sie für die Hebung
der Geistlichkeit und der Lehrer sowohl in moralischer als auch in materieller
Beziehung einstehen werden; 5) daß sie es als ihre heilige Pflicht erachten,
dahin zu wirken, daß zu jedem Kirchenkongreß nur solche Vertreter entsendet
werden, die sich allen diesen Punkten vollkommen anschließen und deren Per-
sönlichkeit für die Vertretung und Verfechtung desselben vollkommene Ga-
rantie bieten.
. 7. Juli. (Siebenbürgen.) Suspendierung des Hermann-
städter Schwurgerichts.
Das „Amtsblatt“ publiziert eine Verordnung des Justizministers,
welche die Kompetenz des Hermannstädter Gerichtshofes in Preßdelikten auf-
hebt und mit der Erledigung von Preßdelikten in den Sprengeln Hermann-
stadt, Kronstadt, Déva und Elisabethstadt das Schwurgericht in Klausenburg
betraut. — Veranlassung zu dieser Maßregel ist die Freisprechung eines
rumänischen Blattes, welches heftige Artikel gegen die Magyarisierung der
Schule veröffentlicht hatte, durch das Hermannstädter Schwurgericht.
7.—8. Juli. (Ausgleichs-Konferenzen.) In Wien finden
informatorische Minister-Konferenzen über die Ausgleichserneue-
rung statt.
An den Beratungen nehmen von den zisleitanischen Ministern Teil:
Ministerpräsident Graf Taaffe, Finanzminister Ritter von Dunajewski, Han-
delsminister Baron Pino; von den ungarischen Ministern: Ministerpräsident
von Tisza, Finanzminister Graf Szapary, Handelsminister Graf Szechenyi.
8. Juli. (Krain.) Stlovenische Unterrichtssprache.
Der krainische Landesschulrat beschließt nach einer sehr lebhaften De-
batte mit großer Majorität, dem Ministerium den Antrag zu unterbreiten,