Lie Geskerreichisch-Angarische Monarchie. (November 12.— 13.) 227
treffend. Er habe es versucht, die Aufhebung der Ausweisungsmaßregel her-
beizuführen, sei aber nicht in der Lage gewesen, eine rechtliche Unterlage für
diese Forderung zu finden. Preußen habe erklärt, daß es aus zwingenden
Rücksichten innerer Politik sich entschließen mußte, sich gegen die Einwande-
rung aus Russisch-Polen und Galizien in die preußischen Grenzprovinzen
zu sichern, und zwar zur Vermeidung einer Verschiebung der sprachlich-kon-
fessionellen Verhältnisse, welche das preußische Staatsinteresse zu schädigen
geeignet wären. Er bedauere diese Maßregeln, aber sobald sich ein Staat
auf den Rechtsboden stelle, den auch Österreich für sich in Anspruch nehme, lasse
sich gegen seine Anordnungen nichts einwenden. Er habe jede Reklamation,
welche gegen die Ausweisungsmaßregel erhoben wurde, unterstützt und die
Zusage der preußischen Regierung provoziert, daß für bsterreichische Staats-
bürger eine mildere und rücksichtsvolle Behandlung stattfinde. Die Nach-
richten, die ihm zugekommen seien, bewiesen die Einhaltung dieses Verfahrens.
Fürst Bismarck habe in einer Note bekanntgegeben, daß er immer, wenn
nicht das Staatswohl es erheische, den österreichischen Staatsbürgern eine
Behandlung angedeihen lassen werde, die den freundschaftlichen Verhältnissen
beider Staaten entspreche.
12. November. (Okkupationskredit.) Der Bericht des
Ausschusses der ungarischen Delegation über den Okkupationskredit
konstatiert zunächst, daß der Ausschuß aus den vom gemeinsamen
Finanzminister erhaltenen detaillierten Aufklärungen die Uberzeugung ge-
wonnen habe, daß in den okkupierten Ländern sowohl in politischer und
sozialer, als auch in volkswirtschaftlicher Beziehung ein erfreulicher Fort-
schritt wahrzunehmen sei. Dann heißt es weiter in dem Berichte: Die
Uebernahme eines Teiles des bisherigen außerordentlichen Heereserforder-
nisses auf die eigenen Einnahmen des Landes, sowie die infolge der fort-
währenden Besserung der allgemeinen Lage der Provinzen möglich ge-
wordene neuerliche Verminderung des Präsenzstandes haben das Resultat,
daß das außerordentliche Erfordernis für 1886 gegenüber dem Präliminare
für 1885 wieder niedriger geworden ist, und ist zu hoffen, daß, wenn die
politische und materielle Entwicklung der okkupierten Provinzen in dem bis-
herigen Verhältnisse fortschreitet, dieses außerordentliche Erfordernis auch in
Zukunft sich immer niedriger stellen wird, respektive zum großen Teile aus
den eigenen Einnahmen der okkupierten Provinzen wird gedeckt werden können.
13. November. (Lage im Orient.) Der Bericht des Bud-
getausschusses der Reichsratsdelegation über den Voranschlag des
Ministeriums des Auswärtigen
gibt eine Darstellung der auswärtigen Politik der Regierung, welche
im wesentlichen mit den Erklärungen des Grafen Kalnoky vom 31. Oktober
übereinstimmt, und fährt dann fort:
„Bis zu diesem Augenblicke hat übrigens Serbien den Boden des
Berliner Vertrages nicht verlassen, und seine Regierung steht auf dem als
korrekt zu bezeichnenden Standpunkte, daß sie trotz des bedeutenden für die
Mobilisierung gebrachten Opfers die Aufrechthaltung des Vertrages und so-
mit die Wiederherstellung des Status quo ante jeder Modifikation der be-
stehenden Verhältnisse und jedem Territorial-Erwerbe vorziehen würde.
Nach eingehender Würdigung der von Sr. Exzellenz dem Herrn
Minister des Außern gelieferten Darstellung der auswärtigen Lage hat sich
der Budget-Ausschuß mit der auf die friedliche Wiederherstellung des Status