260 Großbritannien. (April 27.)
ob wir dasselbe aufrichtig billigen können; aber das gegenwärtige Verhalten
des Emirs, seine Außerungen dem Vizekönig Lord Dufferin gegenüber und
die Grundsätze, die er ausgesprochen hat, geben ihm das unbedingte Recht,
uns dazu aufzufordern, daß wir ihm mit Rat und That beistehen, damit er
seine Besitzungen und seine wohlbegründeten Rechte wahren kann. Zu die-
sem Zweck wird ein Plan entworfen zur Abgrenzung seines Gebiets von
demjenigen, was bisher turkmenisches Gebiet war, aber jetzt mit reißender
Geschwindigkeit zu russischem Gebiet geworden ist. Diejenigen, welche unsere
Abmachung zum Scheitern gebracht haben, müssen ihrer eigenen Regierung
und der andern Vertragsmacht als solche kenntlich gemacht werden. Wir
sind vielleicht noch nicht in voller Kenntnis aller Thatsachen, aber die That-
sachen, von denen wir wissen, erzeugen in uns einen ungünstigen Eindruck
von dem Verhalten einiger von denjenigen, die zu der andern Partei ge-
hören. Ich will nicht von dem Grundsatz der strengsten Gerechtigkeit ab-
weichen noch dem weitern Ergebnis der gerechten Untersuchung vorgreifen,
welche wir zu verfolgen uns bemühen werden. Die Ursache des beklagens-
werten Zusammenstoßes ist vielleicht ungewiß, gewiß aber ist, daß der An-
griff ein Angriff von seiten der Russen war. (Beifall.) Es ist wichtig zu
wissen, daß Rußland den Angriff herausgefordert habe. Unter diesen Um-
ständen liegt der Fall vor, Vorbereitungen zu treffen, und ich hoffe, daß das
Haus nach meiner Rede auf einer Vertagung der Beratung, um Zeit zur
Erwägung zu erhalten, nicht bestehen wird, ein solches Verlangen könnte
nur zur Folge haben, daß hier und anderwärts der Glaube entstände, es
herrsche über diese Frage Unentschiedenheit im Parlament. (Anhaltender
Beifall.) Während ich überzeugt bin, daß hierüber im Parlament nur ein
Gefühl herrscht und jeder sich die volle Freiheit vorbehält, das Verfahren
der Regierung nach seinem Ermessen zu beurteilen, wird es die Forderun
der Gerechtigkeit und Ehre bewilligen. Auf diesem Wege werden wir auch
für die Zwecke des Friedens arbeiten. (Lang anhaltender Beifall.) Gegen-
wärtig ist Rußland in unmittelbare Berührung mit Asghanistan getreten.
Der Plan der Feststellung einer Grenze ist leider auf ein Hindernis gestoßen.
sodaß er noch nicht hat zur Ausführung gelangen können. Die eingetretene
Verzögerung ist bedenklich und hat zur Ergreifung militärischer Maßregeln
auf dem streitigen Gebiet geführt, welche ernste Gefahren für den Frieden
und die künftige Lösung der Grenzfrage mit sich bringen. Um die Gefahr
abzuwenden, hatten wir am 17. März mit Rußland ein Abkommen getroffen.
Dasselbe enthielt eine Verpflichtung und einen Vorbehalt seitens Rußlands.
Dieser Vorbehalt hat bei uns dasselbe Gefühl hervorgerufen wie in dem
Unterhause, als er von mir mitgeteilt wurde. Wir hätten das Recht gehabt,
unserseits auch einen Vorbehalt zu machen, wir waren aber in diese Ver-
pflichtung im Sinne einer liberalen Auslegung eingetreten, wir meinten,
daß der Vorbehalt in ehrenvollem Sinne und in gutem Glauben gemacht
worden sei. (Beifall.) Ich bedauere nicht, ihn so aufgefaßt zu haben, und
sage nicht, daß diese Auffassung eine irrige gewesen sei. Was auch geschehen
mag, ich werde es nie bereuen, so gehandelt zu haben. Die Abmachung
war in aller Form abgeschlossen, wir hatten darauf gerechnet, daß die Ver-
pflichtung mit vollster Aufrichtigkeit übernommen sei, wie nur je eine zwischen
zwei Nationen feierlich abgeschlossene Abmachung, und daß, wenn ein Irrtum
vorgekommen, beide Mächte dann darin wetteifern würden, die Ursache des
Irrtums aufzuklären und der Welt zu zeigen, wodurch derselbe veranlaßt
worden und wer die Verantwortung dafür trage. Der blutige Zusammen-
stoß am 30. März war dem am 17. März geschlossenen Ubereinkommen ge-
folgt; dieser unglückliche Zusammenstoß hat demnach gezeigt, daß von seiten
eines Teiles oder beider Teile durch Ubelwollen oder durch einen unglück-