Krankreich. (Februar 13. — März 3.) 287
willigt hat und verpflichtet sich, alle Vorteile, welche künftig andern Staats-
angehörigen gewährt werden sollten, sofort auf die Franzosen auszudehnen.
Die Grenze wird folgendermaßen festgesetzt: Der Lauf des Chiloango vom
Ozean bis zur OQuelle, die Wasserscheide des Niadi-Quillu und des Kongo
bis zum Meridian von Manyanga, der Kongo bis zum Stanley-Pool, die
Mittellinie dieses Sees, der Kongo bis nördlich des Licona Nkundja, dessen
ganzes Gebiet Frankreich verbleibt, der 17. Längengrad östlich von Green-
wich. Eine Kommission soll die Grenze an Ort und Stelle festsetzen.
13. Februar. (Tonkin.) Die Franzosen besetzen nach hef-
tigen Kämpfen Langson.
14. Februar. (Getreidezölle.) Kammer beschließt mit 364
gegen 136 Stimmen in die Spezialdiskussion der Getreidezölle ein-
zutreten.
16. Februar. Blutiger Konflikt zwischen Sozialisten und Mit-
gliedern der Patriotenliga, insbesondere Studenten.
Die Studenten versuchen bei dem Begräbnis Jules Vallus' den im
Leichenzuge befindlichen deutschen Sozialisten den von ihnen getragenen Kranz
zu 7 werden aber von den französischen Kommunards mit blutigen
Köpfen zurückgewiesen. Die sich an diese Ereignisse anschließende heftige Zei-
tungspolemik führt zur Ausweisung der beteiligten Deutschen.
20. Februar. (Befestigung von Paris.) Der Verteidig-
ungsausschuß lehnt die von der Stadtvertretung befürwortete Schleif-
ung der Pariser Ringmauern ab.
20. Februar. (Reis als Kriegskontrebande.) Die fran-
zösische Regierung teilt den Seemächten mit, daß sie fortan Reis
als Kriegskontrebande betrachten werde,
schränkt jedoch diesen Beschluß bereits am 24. dahin ein, daß nur die
Reigeinfuhr in die nördlich von Kanton gelegenen Häfen werde gehindert
werden.
Die englische, schwedische und dänische Regierung legen gegen diese
Maßregel Verwahrung ein, weil völkerrechtlich Lebensmittel nicht als Kriegs-
kontrebande behandelt werden dürften. Die deutsche Regierung publiziert die
französischen Mitteilungen im Reichsanzeiger, ohne die Maßregel zu bean-
standen. (Vgl. Deutsches Reich: 18. März.) Bezüglich des englischen Pro-
testes führt die „Republique francçaise" aus, daß das Vorgehen Englands
weniger auf den gegenwärtigen Fall als auf einen etwaigen Krieg berechnet
sei, in welchen Großbritannien mit der Zeit verwickelt werden könnte. Da-
durch, daß England die Steinkohle als Kriegskontrebande erklärt, sichere es
sich die Herrschaft auf dem Meere, da es überall Kohlenstationen besitze.
Dadurch aber, daß es nicht zulassen wolle, daß Getreide ebenfalls als Kriegs-
kontrebande betrachtet werde, wolle es sich selbst vor einer eventuellen Aus-
hungerung bewahren, die im Kriegsfalle leicht eintreten könnte, da England
den Inhn Teil seines Getreidebedarfes einführen muß. (Vgl. St. A. 45,
22 flg.).
3. März. (Tonkin.) Die Franzosen entsetzen Tuyen Ouang
von der Belagerung durch die Chinesen und die Schwarzflaggen.