354 Schweden. (Ende April — September 25.)
Ende April. Über Verteidigungsmaßregeln auf der Insel
Gotland für den Fall eines russisch-englischen Kriegs schreibt die
„Nordd. Allg. Ztg."“:
Die Wahrung der Neutralität Schwedens während eines möglicher-
weise eintretenden Krieges zwischen England und Rußland soll diesmal eine
weit mehr ausgesprochene und entschiedene sein, als sie während des Krim-
krieges gewesen ist. Die Verteidigungs-Anstalten, die auf der Insel Gotland,
dem am meisten ausgesetzten Punkte, getroffen werden, sind sehr umfassend;
außer Kanonenbooten mit Kanonen von Karlskrona sind Festungs-Artillerie=
Truppen und Sappeure zu Befestigungs-Arbeiten dahin abgegangen; die
National-Bewaffnung der Insel, eine Art Landwehr, ist mobil gemacht; ferner
sind neue Truppen dahin kommandiert worden.
9. Mai. Der Wehrgesetzentwurf wird von beiden Kammern
angenommen.
Das Gesetz normiert eine Dienstzeit von 12 Jahren und zwar in
zwei Aufgeboten von je 6 Jahren; außerdem wird eine 6 jährige Landsturm-
pflicht eingeführt. Die Ubungszeit wird auf 12 Tage festgestellt, während
der Regierungsentwurf die bestehende Frist von 30 Tagen auf 48 erhöhen
wollte.
Der Entwurf wird in der ersten Kammer mit 79 gegen 50, in der
zweiten mit 126 gegen 85 Stimmen genehmigt.
25. September. Zum Minister des Auswärtigen wird
an Stelle des zurücktretenden Freiherrn von Hochschild der bisherige
Gouverneur der Provinz Gothenburg, Graf Ehrensvärd, ernannt.
2. Norwegen.
3. Februagr. Der Storthing wird vom Kronprinzen durch
Verlesung der folgenden Thronrede eröffnet:
Gute Herren und norwegische Männer! Unser Verhältnis zu den
fremden Mächten ist andauernd das beste. Der Friede, dessen Erhaltung
Gegenstand der Bestrebungen der Mächte ist, hat gemeinschaftliche Arbeiten
zur Förderung zivilisatorischer Unternehmungen gestattet. In diesem Sinne
habe ich eine Einladung erhalten, welche die kaiserlich deutsche Regierung
nach Übereinkunft mit der Regierung der französischen Republik zu einer
Konferenz, betreffend Maßnahmen zur Beschützung des Handels und der
Schiffahrt auf den großen Flüssen Westafrika's, hat ergehen lassen. Es sind
auch Verfügungen getroffen worden, denen gemäß die vereinigten Reiche an
den Verhandlungen teilnehmen werden, welche wichtige internationale Ver-
bindungen vollständiger und fruchtbringender zu machen bezwecken. Es ge-
reicht meinem Herzen zur Befriedigung, Ihnen mitzuteilen, wie tief ich die
Zunahme des Familienglücks empfinde, das mir und meinem Hause seit
unserem letzten Beisammensein durch die Geburt eines geliebten Enkels be-
schieden ist. Die Bedingungen sind schwer, unter denen unser Volk sich zu
immer vollkommeneren Gesellschaftszuständen emporarbeiten muß. Es ist
aber meine feste Hoffnung, daß die Schwierigkeiten durch gegenseitiges Ver-
trauen und dadurch überwunden werden können, daß das Land durch seine
Repräsentanten dazu seinen Beistand gewährt. Ich rufe diesen an. Mehrere
Angelegenheiten erfordern gesetzliche Regelung. Entwürfe werden zu diesem