Die Täürkei und ihre Vasallenkaeten. (Oktbr. 31.— Novbr. 5.) 369
an den Tag zu legen, da dieses Prinzip allein auf der Balkan-Halbinsel die
Ordnung, Wohlfahrt und den Frieden garantieren könne, und nur dieses
Prinzip die Vermeidung jener Konflikte gestatte, die sonst aus einer Störung
des durch die weise Entscheidung der Mächte zwischen den verschiedenen
Staaten # Halbinsel aufgerichteten Gleichgewichtes entstehen könnten. (St. A.
46, 8877.
31. Oktober. Antwort der griechischen Regierung auf die
Kollektivnote der Mächte vom 22. (13.) Oktober. (Siehe Griechen-
land.)
Ende Oktober. Verschmelzung der ostrumelischen mit der
bulgarischen Verwaltung.
Der Fürst unterstellt die ostrumelische Verwaltung direkt dem bulga-
rischen Ministerium um damit den Gerüchten entgegenzutreten, als sei er
gewillt, sich einer Entscheidung der Großmächte, welche die Trennung beider
Länder fordern, zu unterwerfen.
2. November. Ausschließung des Fürsten Alexander aus der
russischen Armee.
Der vom Kaiser erlassene Armeebefehl lautet: „Se. Hoheit der Fürst
Alexander von Bulgarien ist von den Listen der russischen Armee ausge-
schlossen. Das 13. Schützen-Bataillon Sr. Hoheit des Fürsten von Bulgarien
wird fortan einfach „das 13. Schützen-Bataillon“ heißen.“ Als Grund der
Maßregel wird in russischen Blättern eine angebliche Ansprache des Fürsten
an sein Heer angeführt, in welcher derselbe geäußert haben soll, die russischen
Offiziere hätten die Bulgaren in der Stunde der Gefahr verlassen. Öster-
reichische Blätter behaupten, die Ordre sei direkt von der Kabinetskanzlei
des Zaren ausgegangen und habe sogar die kaiserliche Familie und die Mi-
nister überrascht.
5. November. Erste Sitzung der Botschafterkonferenz in Kon-
stantinopel. (Siehe 28. November.)
13. November. Kriegserklärung Serbiens an Bulgarien.
Die Note des serbischen Ministers des Auswärtigen an den serbischen
Vertreter in Sophia lautet: „Die Kommandanten der 1. Division und die
Grenzbehörden bringen gleichzeitig zur Anzeige, daß die bulgarischen Truppen
heute um 7⅛ Uhr morgens die Positionen angegriffen haben, welche ein
Bataillon des ersten Infanterie-Regiments auf serbischem Territorium in der
Umgebung von Mlassina eingenommen hat. Die königliche Regierung sieht
diesen unbegründeten Angriff für eine Kriegserklärung an. Ich bitte Sie,
Herr Agent, im Namen derselben Herrn Tsanow, Minister der auswärtigen
Angelegenheiten, bekanntzugeben, daß Serbien, indem es die Konsequenzen
dieses Angriffes annimmt, sich als im Kriegszustande mit dem Fürstentume
Bulgarien befindlich erachtet, beginnend Samstag den 14. November, mit der
sechsten Stunde morgens. Garaschanin.“
In Konstantinopel gibt die serbische Regierung die Versicherung ab,
Serbien halte seine frühere Erklärung aufrecht, daß es nicht nur auf die
Wiederherstellung, sondern auch für die Befestigung der Autorität des Sul-
tans in den Balkanländern bedacht sei.
Der König erläßt eine Proklamation, in welcher es heißt: Zur
Wahrung der Interessen des Landes habe er alle notwendigen, durch die
Verletzung der Verträge seitens Bulgariens herausgeforderten Maßregeln er-