Volltext : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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endlich  für  den  Ausbau,  die  Armirung  und  Proviantirung

  der  Landesfestungen  692,200  fl.

Bezüglich  dieser  letzteren  Forderung  ist  zu  bemerken,
daß  nach  einer  im  Ausschusse  der  Kammer  der  Abgeordneten
abgegebenen  Erklärung  des  Herrn  Kriegsministers  die  Herstellung
  dieser  Festungsbauten  beim  Ausbruche  des  gegenwärtigen
  Krieges  für  unbedingt  nöthig  erachtet  worden  unr  jetzt
schon  größtentheils  vollendet  ist.  Mit  Rücksicht  hierauf  vürfte
die  für  diesen  Zweck  postulirte  Summe  nicht  zu  beanstanden
sein,  und  beantragt  Referent,  dem  Art.  1  des  Gesetzentwurfes,
welcher  auch  von  der  Kammer  der  Abgeordneten  unverkürzt
angenommen  wurde,  gleichfalls  die  Zustimmung  zu  erhheilen.

8.  2.

Artitel  2  des  Gesetzentwurfes  enthält  die  Forderung  eines
außerordentlichen  Credites  von  36,780,000  fl.  für  den  Mehrbedarf
  des  Heeres  im  Kriegsstande  als  Zuschuß  zu  dem  gewöhnlichen
  Friedens-Etat  bis  Ende-März  l.  Is.

Dieser  Mehrbedarf  ist  hauptsächlich  veranlaßt  durch  den
nothwendig  gewordenen  mehrmaligen  Nachschub  und  die  Verstärkungen
  der  mobilen  Armee,  durch  die  außerordentliche  Abnützung
  der  Montur=  und  Ausrlistungsstücke,  höhere  Eisenbahntransportkosten
  und  endlich  durch  den  großen  Aufwand
für  Unterbringung  und  Verpflegung  der  zahlreichen  Kriegsgefangenen.
  Da  die  Dauer  des  wirklichen  Mehrbedarfs  sich  im
voraus  nicht  bemessen  läßt,  wurde  die  Creditsumme  vorläufig
bis  Ende  März  l.  Is.  berechnet.

Die  Kammer  der  Abgeordneten  hat  dem  Antrage  der  Staatsregierung
  beigestimmt,  und  Referent  beantragt  ebenfalls  Zustimmung
  zu  dem  Art.  2  des  Gesetzentwurfes.

S.  3.
Der  Art.  3  des  Gesetzentwurfes,  wonach  der  k.  Staats-