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desverrats, indem er mit vollem Bewußtsein alle jene Dinge, die unbe—
dingt geheim zu halten waren, zur Kenntnis der französischen Regierung
gebracht hat. Der ganze Thatbestand des 8 92 des Strafgesetzbuchs ist
vorhanden.
12. Februar. (Etat.) Reichstag: nimmt das Etatsgesetz in
dritter Lesung an.
Nach demselben betragen die ordentlichen Ausgaben 621,152,433 Æ,—
die einmaligen Ausgaben 75,463,076 .“, zusammen also 696,615.,509 4;
die Einnahmen ebenso viel. Die Matrikularbeiträge werden auf 138,443,060
Mark festgesetzt. Bei Beratung des Marine-Etats wird für den in zweiter
Lesung abgelehnten Aviso (vgl. 26. Jan.) auf Antrag der Abgg. Rickert (df.)
und v. Frankenstein (Z.) als erste Rate 600,000 = (anstatt der geforderten
800,000 ."4) bewilligt, unter gleichzeitiger Herabsetzung anderer Positionen
um den für den Aviso bewilligten Betrag, nachdem der Chef der Admiralität
sich hiermit einverstanden erklärt hat.
Nach Annahme des Etats folgt die Abstimmung über die zum Etat
eingebrachten Resolutionen und Petitionen. Die zum Postetat beantragten
Resolutionen Lingens (betr. Sonntagsruhe) und Möller (betr. feste Anstel-
lung der Telegraphistinnen) werden abgelehnt, ebenso die Resolutionen Auer
und Zeitz-Ulrich (betr. Verbots der Biersurrogate); dagegen wird die Re-
solution Harms in der modifizierten Fassung der Budgetkommission: „Die
verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldmöglichst dem Reichstage einen
Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die Unterstützung der Familien der zur
bung einberufenen Reservisten und Landwehrleute regelt“ einstimmig an-
genommen.
13. Februar. (Präsidentenwahl.) Abgeordnetenhaus: wählt
das bisherige Präsidium wieder.
Nach der Geschäftsordnung wird das Präfidium bei Beginn einer
neuen Legislaturperiode zunächst provisorisch und erst nach Ablauf von vier
Wochen definitiv für die Dauer der Session gewählt. Letzteres geschah bisher
gewöhnlich per Akklamation. Der Antrag auf Akklamationswahl unterbleibt,
da die Nationalliberalen und Freikonservativen der Wiederwahl des Frhrn.
v. Heereman nicht zustimmen, weil derselbe seinen Fraktionsgenossen v. Schor-
lemer trotz seiner parlamentarischen Ausfälle gegen die Mehrheit des Hauses
nicht zur Ordnung gerufen hat.
Bei der Wahl des ersten Präsidenten werden abgegeben 333 Stimm-
zettel; darunter unbeschrieben 27. Von den übrigen erhält Abg. v. Köller 304.
Bei der Wahl des ersten Vizepräsidenten werden abgegeben 340 Stimmzettel,
darunter unbeschrieben 118 (von den Nationalliberalen und Freikonserva-
tiven); es erhält Abg. Frhr. v. Heereman 218. Bei der Wahl des zweiten
Vizepräsidenten werden abgegeben 340 Stimmzettel, darunter 32 unbeschrie-
ben; es erhält Abg. v. Benda 276 Stimmen.
13. Februar. (Wahlbeeinflussung.) Reichstag: überweist
den Antrag Rintelen (Z.), betr. die Ergänzung des Strafgesetzbuchs,
an eine Kommission.
Der Antrag lautet: Ein Arbeitgeber oder Angestellter eines Arbeit-
gebers, welcher einen als Arbeitnehmer im Lohn desselben stehenden Deut-
schen wegen Ausübung oder Nichtausübung öffentlicher Wahl= oder Stimm-
rechte in bestimmter Richtung aus der Arbeit entläßt oder im Arbeitsverdienst