Das beische Reich und seine einzelnen Glieder. (Aug. 9.—10.) 147
der vorhandenen Verwaltungsorganisation, durch den Reichskanzler
geführt werden soll.
An Bord Meiner Nacht „Hohenzollern“, den 9. August 1890.
Wilhelm J. R.
v. Caprivi.
Auf Grund dieses Erlasses wird die Verwaltung der Insel Helgo-
land einem See-Offizier, welcher den Titel „Gouverneur von Helgoland“
frrt, und einem Zivilbeamten, welchem der Titel „Kaiserlicher Kommissar
ür Helgoland“ beigelegt wird, übertragen.
Mit Wahrnehmung des Amts des Gouverneurs wird bis auf weiteres
der Kapitän zur See Geiseler, mit Wahrnehmung des Amts des Kaiser-
lichen Kommissars der Geheime Regierungs-Rat Wermuth beauftragt.
9. August. Die Helgoländer überreichen folgende Adresse:
„Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Kaiser und König,
Allergnädigster Kaiser, König und Herr!
Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät nahen die Einwohner
Helgolands mit der Bitte, Ew. Majestät in Ehrfurcht huldigen zu dürfen.
Nachdem das vom Geiste des Friedens getragene Abkommen mit
Ihrer britischen Majestät, unserer bisherigen erhabenen und gütigen Herr-
scherin, uns dem Herrscher desjenigen Reichs unterstellt, mit welchem wir
durch Abstammung, Sprache und Sitte uns bereits Eins fühlen, blicken
wir in Freudigkeit der Zeit entgegen, welche mit der von Ew. Majestät
soeben ausgesprochenen feierlichen Besitzergreifung der Insel für uns einbricht.
Die von Ew. Majestät kund gegebenen Allergnädigsten Verheißungen
erfüllen uns mit dem Gefühle ehrfurchtsvollen Dankes und unwandelbarer
Zuversicht, daß unter Ew. Majestät erhabener Regierung es uns gelingen
werde, durch Erfüllung des von uns hiermit abgelegten Gelöbnisses der Treue
als Ew. Majestät gehorsame Unterthanen uns zu erweisen.
Ew. Kaiserlichen Majestät
allerunterthänigste und gehorsamste Helgoländer."
In Helgoland findet gleichfalls am 9. August die Ueber-
gabe der Regierung seitens des Gouverneurs Barkley an den Staats-
minister v. Bötticher statt.
10. August. Der Kaiser trifft in Helgoland ein und er-
läßt folgende Proklamation:
Helgoländer! Zufolge vertragsmäßigen Uebereinkommens mit Ihrer
Majestät der Königin von Großbritannien und Irland ist die Landeshoheit
über Helgoland und dessen Zubehörungen an Mich abgetreten. Auf fried-
lichem Wege kehrt Ihr damit in das Verhältuis zum deutschen Vaterlande
zurück, auf welches die Geschichte, die Lage und die Verkehrsbedingungen
Eurer Insel hinweisen. Durch Gemeinschaft des Stammes, der Sprache,
der Sitten und Interessen habt Ihr Euren deutschen Brüdern von jeher
nahe gestanden. Dank der wohlwollenden Weisheit Eurer bisherigen Re-
gierung hat sich daran auch während Eurer Zugehörigkeit zu dem mächtigen
ritischen Reiche nichts geändert. Um so freudiger begrüßt mit Mir jeder
Deutsche Eure Wiedervereinigung mit dem deutschen Volke und Vaterlande.
Die nähere staatsrechtliche Gestaltung dieser Wiedervereinigung bleibt
Meiner Bestimmung und der verfassungsmäßigen Mitwirkung der zuständigen
Vertretungskörper vorbehalten. Indem Ich aber schon jetzt für Mich und
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