Schweiz. (Juni 11. 27.) 263
Vorbehalt der Annahme eines gleichzeitig vom Bundesrate vorge-
legten Bundesgesetzes betreffend Abänderung des Bundesgesetzes über
das Rechnungswesen der Eisenbahngesellschaften, mit der Annahme
des fraglichen Ankaufsvertrages und des gleichzeitig vorliegenden
Gesetzes zum Abschluß. Ersterer erhielt 82 gegen 32, letzteres 90
gegen 13 Stimmen.
11. Juni. Der Ständerat nimmt mit 1 Stimme Majorität
die Einführung des Banknoten-Monopols an.
14. Juni. Großes Eisenbahnunglück bei Mönchstein bei Basel
durch Einbruch einer Brücke, wobei die Zahl der Toten 73, die
der Verwundeten 131 beträgt.
Mitte Juni. Im Kanton Tessin wird durch Volksabstim-
mung mit 16,900 Stimmen die Verfassungsrevision beschlossen. Für
die Revision durch den Verfassungsrat werden 9250, für eine solche
durch den großen Rat 8300 Stimmen abgegeben.
19. Juni. (Bern.) Der Nationalrat spricht mit 70 gegen
64 Stimmen die Amnestie der wegen der Tessiner Unruhen vom
September 1890 und Februar 1891 Bestraften aus.
18. Juni. (Bern.) Der Nationalrat stimmt mit 74 gegen
53 Stimmen dem Beschlusse des Ständerats zu, den Sitz des Landes-
museums nach Zürich zu verlegen. — Der Ständerat beschließt,
den Bundesrat zum Ankauf des ganzen Zentralbahnunter-
nehmens zu ermächtigen und denselben aufzufordern, einen Ge-
setzentwurf, betreffend den Rückkaufmodus und die Organisation und
Verwaltung des schweizerischen Eisenbahnnetzes vorzulegen. Die
Beschlüsse des Nationalrates, betreffend Ankauf von 50,000 Zentral-
bahnaktien und betreffend Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen
des Stimmrechts für die im Besitze des Bundes befindlichen Eisen-
bahnaktien werden abgelehnt.
24. Juni. (Bern.) Der Ständerat lehnt mit 30 gegen 11
Stimmen die Amnestierung der bei den Tessiner Aufständen Be-
teiligten ab.
27. Juni. (Bern.) Die Junisession der Bundesversamm-
lung wird geschlossen. 40 Mitglieder des Nationalrates verlangen
in einer Eingabe an den Bundesrat für den Fall, daß die Ver-
fassungsrevision betreffend Einführung einer Initiative, in der am
5. Juli stattfindenden Volksabstimmung angenommen werde, die
Einberufung einer außerordentlichen Bundesversammlung für Ende
Juli, damit dem Ergebnis der Abstimmung nachgekommen und die