Full text : Bismarcks Staatsrecht.

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Dieser  Absicht  der  Kaiserlichen  Regierung  konnte  ein  klarerer
und  bestimmterer  Ausdruck  nicht  gegeben  werden,  als  durch  die
Berufung  eines  hochangesehenen  Würdenträgers  der  Kirche  zum
Botschafter  des  Reichs  beim  päpstlichen  Stuhle.

In  der  dem  Kardinal  zugedachten  Stellung  als  Botschafter,
welche  mit  den  höchsten  diplomatischen  Ehren  und  Würden  ausgestattet
  ist,  liegt  schon  an  und  für  sich  ein  Anzeichen,  daß  das
Deutsche  Reich  durch  seine  Vertretung  der  päpstlichen  Kurie  besondere
  Achtung  und  Rücksichtnahme  zu  erweisen  gedachte.  Um
so  mehr  durfte  die  Regierung  des  Kaisers  hoffen,  daß  ein  Prälat
in  solcher  Stellung  wohl  imstande  sein  würde,  dem  Papste  aus
eigener  sicherer  Kenntnis  der  Personen  und  Zustände  in  Deutschland
  Aufklärungen  zu  geben,  welche  ihn  vor  dem  Einflusse  irrtümlicher
  oder  gefälschter  Darstellungen  zu  bewahren  und  dadurch
den  Boden  für  ein  vertrauensvolles  Einvernehmen  zu  sichern
vermöchten.

Die  Berufung  eines  katholischen  Prälaten  zum  Vertreter  des
Reiches  enthielt  überdies  eine  unzweifelhafte  Bürgschaft,  daß  die
Kaiserliche  Regierung  nicht  damit  umgehen  kann,  irgendwie  unbillige
  oder  verletzende  Zumutungen  an  den  päpstlichen  Stuhl  zu
richten.  So  wenig  wie  die  Regierung  selbst,  falls  sie  solche  Absicht
  hätte,  zu  ihrem  Vertrauten  und  Wortführer  beim  Papste
einen  Würdenträger  der  katholischen  Kirche  ausersehen  hätte,  so
wenig  würde  ein  der  Kirche  entschieden  ergebener  Prälat  sich  zur
Übernahme  der  ihm  zugedachten  Stellung  haben  bereit  finden
lassen,  wenn  er  nicht  aus  den  mit  ihm  gepflogenen  Vorverhandlungen
  die  sichere  Überzeugung  gewonnen  hätte,  daß  die  zu  übernehmende
  Aufgabe  mit  seinen  Pflichten  gegen  die  Kirche  und  den
Papst  durchaus  vereinbar  sei,  ja  daß  er  der  Kirche  damit  gerade
einen  wesentlichen  Dienst  leisten  könne.

Die  Regierung  des  Deutschen  Kaisers  aber  durfte  ihrerseits
dem  Kardinal  Prinzen  zu  Hohenlohe  ihr  volles  Vertrauen  für
die  wichtige  Sendung  schenken,  weil  derselbe  ebenso  wie  die  Treue
gegen  die  Kirche,  von  jeher  auch  ein  treues  warmes  Herz  für
Deutschland  bewährt  hat.