Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

200 Das Dentsche Reihh und seine einzelnen Glieder. (Dezember 10) 
Maximal= und Normalziffer, sondern als eine Durchschnittsziffer. Es ist 
unbedingt richtig, daß gegenüber dem bisherigen Zustande dies eine finanzielle 
Mehrbelastung bedeutet. Es fallen weg — es ist dies auch in den Motiven 
ausgeführt worden — die ganzen Manquements, die wir jetzt haben. 
Darüber muß doch jeder klar sein: bei zweijähriger Dienstzeit muß der 
Mann dienen vom ersten bis zum letzten Tage, sonst ist die Aufgabe un- 
erfüllbar, die der Armee gestellt ist. Also alle Rekrutenvakanzen fallen fort. 
Das ist die eine Seite. 
Wenn wir nun jetzt statt einer Maximal= und Minimalzeit die 
Turchschnittsziffer geben, so ist das, abgesehen von dem erwähnten finanziellen 
Ergebnis, welches nur ein thatsächliches ist, eigentlich keine Mehrbelastung 
für den Etat; denn die Fiktion besteht auch bei der bisherigen Friedens- 
präsenzstärke, daß eigentlich das Recht besteht, die Mannschaft drei Jahre 
im Dienst zu behalten. Also darin ist scheinbar keine Mehrbelastung. Ich 
möchte diese Frage heute nicht zum Austrag bringen, ob wir die Be- 
stimmung bewilligen können oder nicht. Richtig ist, wenn man die Sache 
an der Hand der Begründung weiter durchdenkt, daß Augenblicke eintreten 
können, wo eine mäßige Ueberschreitung der Normalzahl nach dem jetzigen 
Begriff eintreten würde, um nachher einer Verminderung Platz zu machen 
und dadurch die ausgleichende Durchschnittszahl wieder herbeizuführen. Es 
ist darauf hingewiesen, daß bei Einstellung der Rekruten, wenn man alle 
Leute zwei Jahre bei der Fahne haben will, man einen gewissen Ueberschuß 
einstellen muß, den die vierten Bataillone bekommen sollen, und daß dieser 
Ueberschuß mit der Ausbildung mit fortschreitet und in die anderen Ba- 
taillone übertreten soll, um die Manquements auszufüllen, die im Laufe des 
Jahres bei diesen entstehen. Die Bataillone des Regiments sollen vom 
ersten bis zum letzten Tage immer voll gehalten werden, So verstehe ich 
die Maßregel, die hier gedacht ist. 
Dann ist vorgeschlagen, diese Bewilligung auf fünf Jahre zu machen. 
Da kann ich auch anerkennen, daß gegenüber den sieben Jahren ein Zurück- 
gehen auf fünf Jahre ein Entgegenkommen bedentet. Ich kann auch sagen, 
daß ein gewisser Zusammenhaung mit den Wahlen des Reichstags hergestellt 
ist, indem jeder Reichstag auf diese Weise mindestens einmal in die Lage 
kommt, diese Frage zu prüfen. Aber wir haben damals den Wunsch aus- 
gesprochen, die ganzen Mititärforderungen einfach durch den Etat jährlich 
feststellen zu lassen; und ich meine, grundsätzlich wäre das heute noch der 
richtige Standpunkt. Ich habe mich früher einmal — ich glaube, es war 
in der Kommission — dahin ausgedrückt, es sei mir sogar zweifelhaft, ob 
wir finanziell dabei ein Geschäft machen, denn wenn man jedes Jahr eine 
kleine wohlbegründete Forderung uns brächte — ich will sagen, uns z. B. 
in einem Jahre eine kleine Vermehrung der Artillerie, im nächsten Jahre 
der technischen Truppen, dann wieder etwas anderes, es würde z. B. das 
Bedürfnis hervortreten, die Etats der Bataillone zu erhöhen — so kann 
man in jedem Jahre eine hübsche, niedliche Vorlage machen, und am Ende 
der sieben Jahre hätte man vielleicht mehr bekommen wie auf einmal. Das 
ist möglich, wenn wir nicht sehr aufmerksam sind. Also die kleine finanzielle 
Schwäche sehe ich wohl ein, aber es ist einmal Grundsatz, daß alle Aus- 
gaben jährlich festgestellt sein sollen, und man soll von dem Grundsatz nicht 
abgehen ohne zwingende Gründe. 
Nun kommt dazu, daß wir mit dem letzten Septennat doch ganz 
cigene Erfahrungen gemacht haben. (Zustimmung links und im Zentrum). 
Früher war das Septennat wirklich ein Septennat, d. h. in der Bedeutung 
des Septennats, wie sie im § 1 ausgedrückt war. (Zurufe.) — Hinsichtlich 
der Friedensstärke ist man früher in dem Umfange nicht abgewichen. Aber
	        
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