200 Das Dentsche Reihh und seine einzelnen Glieder. (Dezember 10)
Maximal= und Normalziffer, sondern als eine Durchschnittsziffer. Es ist
unbedingt richtig, daß gegenüber dem bisherigen Zustande dies eine finanzielle
Mehrbelastung bedeutet. Es fallen weg — es ist dies auch in den Motiven
ausgeführt worden — die ganzen Manquements, die wir jetzt haben.
Darüber muß doch jeder klar sein: bei zweijähriger Dienstzeit muß der
Mann dienen vom ersten bis zum letzten Tage, sonst ist die Aufgabe un-
erfüllbar, die der Armee gestellt ist. Also alle Rekrutenvakanzen fallen fort.
Das ist die eine Seite.
Wenn wir nun jetzt statt einer Maximal= und Minimalzeit die
Turchschnittsziffer geben, so ist das, abgesehen von dem erwähnten finanziellen
Ergebnis, welches nur ein thatsächliches ist, eigentlich keine Mehrbelastung
für den Etat; denn die Fiktion besteht auch bei der bisherigen Friedens-
präsenzstärke, daß eigentlich das Recht besteht, die Mannschaft drei Jahre
im Dienst zu behalten. Also darin ist scheinbar keine Mehrbelastung. Ich
möchte diese Frage heute nicht zum Austrag bringen, ob wir die Be-
stimmung bewilligen können oder nicht. Richtig ist, wenn man die Sache
an der Hand der Begründung weiter durchdenkt, daß Augenblicke eintreten
können, wo eine mäßige Ueberschreitung der Normalzahl nach dem jetzigen
Begriff eintreten würde, um nachher einer Verminderung Platz zu machen
und dadurch die ausgleichende Durchschnittszahl wieder herbeizuführen. Es
ist darauf hingewiesen, daß bei Einstellung der Rekruten, wenn man alle
Leute zwei Jahre bei der Fahne haben will, man einen gewissen Ueberschuß
einstellen muß, den die vierten Bataillone bekommen sollen, und daß dieser
Ueberschuß mit der Ausbildung mit fortschreitet und in die anderen Ba-
taillone übertreten soll, um die Manquements auszufüllen, die im Laufe des
Jahres bei diesen entstehen. Die Bataillone des Regiments sollen vom
ersten bis zum letzten Tage immer voll gehalten werden, So verstehe ich
die Maßregel, die hier gedacht ist.
Dann ist vorgeschlagen, diese Bewilligung auf fünf Jahre zu machen.
Da kann ich auch anerkennen, daß gegenüber den sieben Jahren ein Zurück-
gehen auf fünf Jahre ein Entgegenkommen bedentet. Ich kann auch sagen,
daß ein gewisser Zusammenhaung mit den Wahlen des Reichstags hergestellt
ist, indem jeder Reichstag auf diese Weise mindestens einmal in die Lage
kommt, diese Frage zu prüfen. Aber wir haben damals den Wunsch aus-
gesprochen, die ganzen Mititärforderungen einfach durch den Etat jährlich
feststellen zu lassen; und ich meine, grundsätzlich wäre das heute noch der
richtige Standpunkt. Ich habe mich früher einmal — ich glaube, es war
in der Kommission — dahin ausgedrückt, es sei mir sogar zweifelhaft, ob
wir finanziell dabei ein Geschäft machen, denn wenn man jedes Jahr eine
kleine wohlbegründete Forderung uns brächte — ich will sagen, uns z. B.
in einem Jahre eine kleine Vermehrung der Artillerie, im nächsten Jahre
der technischen Truppen, dann wieder etwas anderes, es würde z. B. das
Bedürfnis hervortreten, die Etats der Bataillone zu erhöhen — so kann
man in jedem Jahre eine hübsche, niedliche Vorlage machen, und am Ende
der sieben Jahre hätte man vielleicht mehr bekommen wie auf einmal. Das
ist möglich, wenn wir nicht sehr aufmerksam sind. Also die kleine finanzielle
Schwäche sehe ich wohl ein, aber es ist einmal Grundsatz, daß alle Aus-
gaben jährlich festgestellt sein sollen, und man soll von dem Grundsatz nicht
abgehen ohne zwingende Gründe.
Nun kommt dazu, daß wir mit dem letzten Septennat doch ganz
cigene Erfahrungen gemacht haben. (Zustimmung links und im Zentrum).
Früher war das Septennat wirklich ein Septennat, d. h. in der Bedeutung
des Septennats, wie sie im § 1 ausgedrückt war. (Zurufe.) — Hinsichtlich
der Friedensstärke ist man früher in dem Umfange nicht abgewichen. Aber