Full text : Militär-Handlexikon.

Gefreiter  —  General-Idee.

Marschordnung  zunächst  dem  Truppenthell,
  falle  diese  nicht  durch  die  speclelle
De

n

ausgebildete  Gemeine  befördert,  welche  Jedoch,

  wenn  ele  eich  demnächst  schlecht
D,  im  Dieciplinarwego  wieder  von  dieser

werden  können.  Ale  Abero,

  können

n-  u.  Quartier-Aeltoste,
  als  Wachthabende  kleinor  een,
als  Aufführer  der  Posten,  als  Patrouillenfähror
  im  Feld-  nd  Garnison-Wachtenst,
else  Ordonnanzen  und  als  Exercier-Gefreite
bei  der  Ausbildung  der  Rekruten  verwondet.
  Exrercier-Gefreite  können  jedoch  auch

ind,  und  denn  auch
ngego:  nübor.  Die  Getelluug
  dient  zugleich  zur  Vorbildung
  der  Unterofäziere.  rom  Außsschelden
  aus  dem  aktiven  Dienst  erhalten

apieren  vermerkt,  dami  bel  einer
event.  Einziehung  gleich  hierzu  beförde
werden  können.  —  östr.  Arımeo

trouilleführer,  der  Artillerie  Vormeister.
nmwind  oder  konträrer  Wind  ist  ein

ge
Wind,  welcher  aus  der  >r  Richtung  herkommt,
in  Sc

russ.  Ichnete  eich  1813  rühmlichst
aus,  rettete  Weimar  am  22.  Okt.,  wu
Oberst,  1817  G.-M.,  1820  @.-L.  und  führte
Korps  über  den
hlug  den  Pascha  von  Widdin

oe

ist  Jedes  Schiet,  ‚weichen
oinem  andem  das  Geleite  gibt.  Sc

hädigten  oder  lecken  Seifen,  reiche
su  gend  welchen

en  mü  ‚  gibt  man  ein  G.  zu
Kulrelsteune”  Ein  Gleiches  geschieht.  such
häufig  bel  Fahrzeugen,  dio  fürstliche  Personen
  an  Bord  haben,  als  Ehrenbez:

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Qelenkwischer,  on  Wischor,  dessenStange
aus  vermittolst  Charnloron  verbundenen
Theilen  bestoht,  und  der  namentlich  bei  der
Bed  ng  der  Kasomattengeschütze  angewondot

  wird.

Gellnder  Arrest,  s.  Strafen.

@emelne  (bürgerliche)  Verb
Vorgehen  werden  diejenigen  Verbrechen  etc.
trafgesetzbuch

die  schwer  gowappnoten  Reiter,  Edelleute,
die  mit  leichtor  ausgorüstete
Feld  zogen.  Der  mit  seinem  Gefolge,
In  dor  Regel  7  Mann,  bildete  eine  ‚Lanze‘,
00  mpagnie.  Ludwig  XIV.

theilt
eich  in  Generalmajore,  Ge:  nerallieutenants
bez.  Feldmarschulllieutenants,
Kavallerie  oder  Infanterie  bez.  Feldzeugmeister,
Generalfeldmarschälle  und  bedeutet  den  Kommandeur
  einee  Ganzen,  den  Führer  eines
Henpieile  der  Armee  wel.  Offiziere).

bekleldonden.  Adjatanten  der  ob  Shersen

nden
den  der  mit  dor  Leitung  der
milltärärztlichen  Geschäfte  eines  Armoe-Korps
  betrante  Arzt,  @.  Mil.-Sanitäts-  Wesen.
Generalate,  8.  Qeneralkonmando  2).
General-Auditorlat  ist  die  oberste  Milit.-Gerichtsbohörde
  der  Armce.  Der  Präsident
desselben  jet  dor  General-Auditour,  8.  Afll.-Gerichtonton

Onerat-Bofchl,  Armeo-Befehl,  wird  bei
besonderen  Anlüssen  für  die  ganze  Armee

>

Pr
bräuchlich  für  Genoralmajor,  jetzt  veraltet.
Generalgemaltiger,  früher  ein  Offizier,
mit  der  Handhabung  der  Polzei  bel
u

Generalprofoss  im  Gebrauch.  russ
Armee  it  Gomäldiger  “der  Befehlshaber

s  Tra)
General-Ides,  dio,  bestimmt  bei  im  Frie-