Full text : Der Belagerungszustand

—-  8  —

gesetze  aufgenommen.  Als  Träger  der  Polizeihoheit  üben
die  Regierungen  dieser  Staaten  die  ihnen  durch  das  Landesrecht
  gewährleisteten  Befugnisse  zur  Suspension  von  Individualrechten
  aus,  ohne  durch  die  reichsrechtliche  Regelung  des
Militärwesens  Einwirkungen  zu  erfahren.!)  Soweit  bei  der
Verhängung  des  Ausnahmezustands  militärische  Hilfeleistung
nötig  wird,  muß  diese  im  Wege  der  Requisition  herbeigezogen
werden,  wobei  die  innere  Verwaltung  immer  in  der  Hand
der  bisherigen  Organe  verbleibt.

Inwieweit  die  einzelnen  Staaten  nach  dem  Vorstehenden
noch  verbliebene  Militär-  oder  Zivildiktatur  durch  das  übrige
Reichsrecht  Beeinträchtigungen  erfahren  hat,  ist  noch  im
folgenden  festzustellen.

u  ER,

 

 

 

-  1}  Inwieweit  bei  Waldeck  durch  den  Akzessionsvertrag  v.  18.7.  1867
dieses  Recht  auf  Preußen  übergegangen  ist,  steht  hier  nicht  in  Frage.