284 Die Rämishe Kurie. (August 18. — Dezember 6.)
Despotismus die Italiener und Franzosen abschütteln sollten, damit die
Glaubenseinheit die Uebel und die Kriege beschwöre, welches aus der Lage
Europas erwüchsen. Sie empfiehlt ferner eine Behandlung der sozialen
Frage gemäß dem Evangelium und fordert in politischer Hinsicht die Völker
auf zur Uebereinstimmung mit den herrschenden Gewalten, gleichviel um
welche Staatsform es sich handle. Der Papst ersucht die Regierungen, auch
ihrerseits die religiöse Einigkeit mit allen Kräften zu unterstützen, damit
nicht das Ende dieses Jahrhunderts dem stürmischen Ende des vorigen
gleiche. („Allg. Ztg.“)
(Den deutschen und lateinischen Text s. „Staatsarchiv“ Bd. 57. Vgl.
dazu Harnack, preußische Jahrbücher Bd. 77, S. 321.)
13. August. Enzyklika an die Bischöfe Brafiliens.
Der Papst fordert von der Geistlichkeit Heiligkeit und Sittenreinheit.
Sie solle sich mit dem Unterricht der Kinder beschäftigen und Wohlthätig-
keitseinrichtungen gründen.
7. September. Der Papst ernennt den Pater Michael di Car-
bonare zum Leiter der apostolischen Präfektur in Erythräa. (Agl.
Italien 21. Nov.)
24. Oktober—28. November. (Rom.) Konuferenzen zur Ver-
einigung der orientalisch-unierten Kirche mit der römischen unter
Vorsitz des Papstes.
Es nehmen teil eine Anzahl Kardinäle, der syrische und melchitische
Patriarch, und ein Vertreter des Maronitischen, dem armenischen hat die
Pforte die Beteiligung untersagt.
6. Dezember. Konstitution für die orientalische Kirche.
Sie sanktioniert die Konferenzbeschlüsse über die unierten Kirchen.
Zunächst gedenkt sie der ruhmreichen und opferreichen Geschichte der Kirche
im Orient und der Beweise von Liebe und Ehre, welche ihr von seiten der
römischen Kirche zu teil geworden seien, seitdem Petrus den Bischofsstuhl
in der weltbeherrschenden Stadt bestiegen hatte. Die Konstitution erwähnt
sodann die Kollegien, welche die Päpste im Orient begründeten und welche
Papst Leo XlIII. zu gunsten der Angehörigen der katholisch-orientalischen
Kirche weiter zu entwickeln beabsichtige. Ferner wird die Notwendigkeit
betont, die Lehren der orientalischen Kirche unverändert aufrecht zu erhalten,
weil dieselbe in ihrer Machtfülle ein glänzender Ausdruck der Einheit der
Dogmen der katholischen Kirche sei. Nachdem die Konstitution die vom
Papst Benedikt XIV. erlassenen Bestimmungen zu Gunsten der Aufrecht-
erhaltung des Ritus der orientalischen Kirchen angeführt hat, werden 13
Punkte derselben erläuternd bestätigt. Sie besagen im wesentlichen: Jeder
lateinische Missionar, welcher Angehörige einer orientalischen Kirche verleiten
würde, zum lateinischen Ritus überzutreten, soll ipso facto der Suspension
und dem Verlust seines Amtes verfallen. An allen Oertlichkeiten des Orients,
wo den Gläubigen des einen Ritus ein eigener Priester fehlt, können sie die
Eucharistie nach dem anderen Ritus empfangen, ohne dem Vorwurfe zu ver-
fallen, den eigenen Ritus verlassen zu haben. Die im Orient zur Leitung
der Kirchenkollegien begründeten religiösen Orden werden Sorge tragen,
daß die der orientalischen Kirche angehörenden Zöglinge nach ihrem be-
züglichen Ritus unterwiesen werden. Ohne päpstliche Ermächtigung darf
kein weiteres Kolleg von lateinischen religiösen Orden im Orient gegründet