26 Das Pentsthe Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 10.—12.)
entwurfes zur Abänderung der Gewerbe-Ordnung. Verweisung an
die Kommission.
Der Entwurf betrifft die Konzessionspflicht für Irrenanstalten, Schau-
spiel-Unternehmungen, für Kleinhandel mit Spiritus und Branntwein,
ferner die Vorschriften über den Hausierhandel. — Abg. Metzner (3.)
plädiert für das Verbot des Schnapsverkaufs durch Konsumvereine. Abg.
Hasse (nl.) wendet sich gegen das Verbot des Detailreisens im Buchhandel.
Abg. Reißhaus (Soz.) kann nur wenige Bestimmungen annehmen und
wünscht namentlich den Schutz der Bühnenangehörigen gegen den Direktor.
Die Vorlage wird am folgenden Tage an eine Kommission verwiesen.
10. Februar. (Preuß. Abgeordnetenhaus.) Justizetat.
Paritätsfragen.
Abg. Brandenburg (83.) klagt über zu milde Bestrafung der
Vergehen wegen Beleidigung der katholischen Kirche. Abg. v. Eynern (nl.)
führt aus, der Prozentsatz zwischen Katholiken und Evangelischen in der
Besetzung der Richterstellen sei zu ungunsten der Evangelischen verschoben
und errege Beunruhigung in evangelischen Kreisen. Justizminister Schön-
stedt lehnt eine Kritik richterlicher Urteile ab und leugnet jede Bevor-
zugung einer Konfession in der Besetzung der Richterstellen.
11. Februar. (Bayern.) In der Abgeordnetenkammer sprechen
sich im Namen des Zentrums die Abgg. Lerno und Orterer für
baldige Vollendung des Bürgerlichen Gesetzbuches aus und äußern
einige Bedenken zur Stellung der Kirche und der zu leichten Mo-
bilisierung des Grundbesitzes.
12. Februar. (Baden.) Wahlreform.
Die nationalliberale Fraktion beantragt in der 2. Kammer: Die
Zahl der Abgeordneten soll von 63 auf 73 erhöht werden. Das Groß-
herzogtum soll danach in 58 Wahlbezirke eingeteilt werden, welche je einen
Abgeordneten auf Grund des direkten allgemeinen Wahlrechtes zu wählen
haben, wobei die relative Mehrheit entscheiden soll. Außerdem sollen in
13 Städten zusammen 15 Abgeordnete durch einen aus Klassenwahlen her-
vorgegangenen Bürgerausschuß gewählt werden.
12. Februar. (Berlin.) Die Regierung legt dem Reichs-
tage ein Weißbuch vor, enthaltend die Korrespondenz mit England,
betr. die Ereignisse in der Südafrikanischen Republik (vgl. S. 28).
Das Weißbuch enthält 23 Aktenstücke, in der Hauptsache zwischen
dem Staatssekr. des Ausw. v. Marschall und dem Botschafter in London,
Graf Hatzfeldt, gewechselte Telegramme über ihre Verhandlungen mit dem
englischen Botschafter in Berlin und dem Kolonialminister. Es geht daraus
hervor, daß Deutschland bereits am 1. Februar 1895 gegen die Expansions-
politik von Cecil Rhodes protestiert hat. Vornehmlich wichtig sind die
beiden folgenden Telegramme, die den Standpunkt der deutschen Regierung
angesichte der englischen Erregung darlegen:
Erlaß an den Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen v. Hatzeldt,
London. Berlin, 1. Jannar 1896. Eure Ercellenz beehre ich mich ergebenst
zu benachrichtigen, daß mir der englische Botschafter heute Mittag infolge
einer Instruktion Lord Salisburys folgendes mitgeteilt hat: Während im