Italien. (Dezember 1.) 279
Wenn man aber die von den Bewilligungen des Gesetzes vom 2. Juli
1885 noch vorhandenen Rückstände (14 375 000 Lire mit der Designation:
Bauten 900 000, Küstenverteidigung 4275 000, Befestigung von Rom und
Capua 9,2 Millionen Lire) auf die Jahre verteilt, so entfallen auf jedes
etwa 17 Millionen Lire. In seiner Begründung weist der Kriegeminister
darauf hin, daß es mit den vorgesehenen Beträgen und in der kurzen Zeit
naturgemäß nicht möglich sei, sämtliche Bedürfnisse der Landesverteidigung
zu voller Befriedigung zu bringen, es sich vielmehr nur um die dringendsten
handeln könne. Die extraordinären Ausgaben lassen sich in folgende
Gruppen gliedern: Befestigungen, Armierung, Arbeiten und Vorräte für
die Mobilmachung, Arbeiten für die Systematisierung der verschiedenen Dienst-
zweige im Frieden. Wie in den letzten Jahren, so werden auch in den
folgenden die Ausgaben für die Armierung die erste Stelle einnehmen, da
es sich darum handelt, die Herstellung des kleinkalibrigen Gewehrs fortzu-
setzen, wenn auch in verringertem Jahresumfang, zugleich aber die Um-
bewaffnung der Feldartillerie in Angriff zu nehmen und möglichst weit zu
fördern. Das Gewehr soll für alle Ersatzformationen auch der Truppen
zweiter Linie und in dem nötigen Reservevorrat bereit gelegt werden. Be-
züglich der Feldartillerie handelt es sich um die Schnellfeuerkanonen. Bei
den Festungen kommen die Anlagen an den Grenzen und an den Küsten
zunächst in Frage. Sobald die Sicherung der Grenzen erst erfolgt ist,
und die Ausgaben für neue Waffen geringer werden können, sollen die
Festungen im Innern folgen. Dann kommen Fragen in Betracht, die für
die Mobilmachung eine hohe Bedeutung haben, endlich Kasernierung.
1. Dezember. (Deputiertenkammer.) Finanzexposé des
Finanzministers Luzzatti.
Der Minister hebt die außerordentlich günstigen Ergebnisse des Be-
triebsjahres 1896/97 hervor, das trotz beträchtlicher unvorhergesehener Aus-
gaben und des durch die gute Ernte hervorgerufenen Ausfalls in den Zoll-
einnahmen mit einem Einnahmeüberschusse von 34 Millionen Lire abge-
schlossen habe, von denen über 27 Millionen zu Eisenbahnbauten, je
3 Millionen zur Schuldentilgung und Flottenbauten und 700000 Lire zu
Prämien für die Handelsmarine verwandt wurden. Das laufende Betriebs-
jahr (1897/98) verspreche sogar einen Ueberschuß von 40⅛ Millionen, so
daß nach Verwendung von 20 Millionen für Bahnbauten und von 4 Millionen
zur Schuldentilgung noch ein Ueberschuß von 16 Millionen verbleiben
werde, und dies trotz Erhöhung der Heeresausgaben um 14 Millionen und
der Verwendung von 4 Millionen für Schiffsbauten. Der verfügbare
Ueberschuß soll nach dem Plane des Ministers zur Anlage eines Fonds
dienen, der zur allmählichen Einziehung der Staats-Kreditbillets verwandt
werden soll; auf diese Weise werde am wirksamsten und ohne künstliche
Mittel die Goldprämie zum Verschwinden gebracht werden. Für das Jahr
1898/99 sagt der Minister einen Einnahmeüberschuß von 44 Millionen
Lire voraus: von diesen sollen 18 Millionen wiederum zum Eisenbahnbau
und 4½ Millionen zur Schuldentilgung dienen, während der Rest von
21 Millionen dem erwähnten Fonds zugeführt werden soll, so daß im
laufenden und in dem folgenden Rechnungsjahre über 30 Millionen Lire
Staats-Kreditbillets zur Einlösung kommen sollen. Zur Kennzeichnung
der Budgetlage im allgemeinen bemerkt der Minister, daß die letztere nicht
nur erlaube, ohne Anleihe auszukommen, sondern obendrein die im Um-
lauf befindliche schwebende Schuld zu verringern. Zur weiteren Befestigung
dieser Lage sei nunmehr Verminderung der Pensionslast, Neuorganisation
der Schatzschuld und endgiltige Regelung der Ausgaben für Afrika er-