Tirkei. (April 19.—Mai 25.) 305
19. April. (Epirus.) Kämpfe zwischen Griechen und Türken
am Luros.
21. bis 23. April. Die griechische Flotte beschießt epirotische
Küstenstädte, namentlich Prevesa.
24. April. (Konstantinopel.) Note der Großmächte an
die Pforte wegen der Ausweisung der Griechen.
Die Botschafter erklären, daß durch die plötzliche Abreise der
Griechen, sowohl die Geschäftsverbindungen der Türken, als auch die der
fremden Unterthanen gestört werden würden. Es sei deshalb eine Ver-
längerung des Termins nötig. Die Botschafter zeigen weiter an, daß alle
im Dienste der Botschaften, der Konsulate, der geistlichen Anstalten u. s. w.
verwendeten Griechen kontraktmäßig unter dem Schutz der betreffenden Bot-
schaft stehen. Schließlich wird in den Noten verlangt, daß die Pforte auf
Empfehlung der Botschaften die Ausweisung derjenigen Griechen unterlasse,
welche bei Bahnen oder anderen Gesellschaften bedienstet sind, die fremde
Interessen vertreten.
24./30. April. (Epirus.) Die Griechen werden bei Pente-
pigiada geschlagen und gehen über die Grenze zurück. Ein neuer
griechischer Vorstoß wird bei Kanopulo zurückgeworfen (29./30. April).
8. Mai. (Konstantinopel.) Die Pforte verlängert die
Frist, innerhalb deren die griechischen Unterthanen das türkische
Gebiet verlassen müssen, um 14 Tage.
12. Mai. (Konstantinopel.) Die Botschafter der Groß-=
mächte teilen die von Griechenland nachgesuchte Intervention mit
und empfehlen einen Waffenstillstand.
14. Mai. (Epirus.) Die Griechen werden bei Gribowo
entscheidend geschlagen. Das griechische Geschwader gibt die Be-
schießung von Prevesa auf (17. Mai).
15. Mai. (Konstantinopel.) Die Pforte erklärt sich den
Großmächten zu einem Waffenstillstande unter folgenden Beding-
ungen bereit:
Zahlung einer Kriegsentschädigung von 10 Millionen Pfund (etwa
190 Millionen Mark), Wiederherstellung der alten Landesgrenze, Erneuerung
der Verträge für die griechischen Unterthanen in der Türkei auf Grund
des internationalen Rechts; Abschluß eines Kartellvertrags für die Aus-
lieferung gemeiner Verbrecher, ferner Freilassung des Hafens von Volo und
Prevesa für den Verkehr mit dem Beginn des Waffenstillstandes. Die Be-
vollmächtigten haben in Pharsala zusammen zu kommen.
18. Mai. (Konstantinopel.) Der Sultan genehmigt den
Waffenstillstand.
25. Mai. (Konstantinopel.) Die Großmächte lehnen eine
Landabtretung Griechenlands an die Pforte ab und gestehen nur
Grenzberichtigungen zu. Sie erkennen die Notwendigkeit einer
Europkischer Geschichtskalender. Bd. XXXVIIl. 20