XIX.
Nordamerika.
11. Januar. (Washington.) Unterzeichnung eines Schieds-
gerichtsvertrages zwischen Großbritannien und den Bereinigten
Staaten.
Die Hauptbestimmungen sind folgende: Geldforderungen, soweit sie
nicht den Betrag von 100000 Pfund Sterling überschreiten, werden je
einem von England und Amerika ernannten Juristen sowie einem von
diesen beiden Juristen gewählten Schiedsrichter unterbreitet. Höhere Geld-
forderungen werden einem ähnlich zusammengesetzten Gerichtshof vorgelegt,
dessen Entscheidung, wenn sie einstimmig erfolgt ist, endgültig ist; andern-
falls kann jede von beiden Parteien an einen neuen Gerichtshof appellieren,
der aus je zwei von jedem Lande ernannten Juristen und einem von den
letzteren gewählten Schiedsrichter besteht und dessen Mehrheitsentscheidung
endgültig sein soll. Jede Streitfrage, die Gebietsansprüche in sich schließt,
wird einem aus je drei amerikanischen und englischen Richtern von höchstem
Rang zusammengesetzten Gerichtshof vorgelegt. Eine Entscheidung dieses
Tribunals, die mit fünf gegen eine Stimme getroffen ist, ist endgültig;
ist die Mehrheit geringer, so kann jede von beiden Mächten gegen das Er-
kenntnis Einspruch erheben, eventuell soll um die Vermittelung einer be-
freundeten Macht ersucht werden. Falls die Juristen der beiden erst-
genannten Gerichtshöfe sich über einen Schiedsrichter nicht einigen können,
soll derselbe von dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten und
einem Gerichtsausschuß des Londoner Privy Council ernannt werden und
wenn diese beiden nicht zu einer Einigung gelangen, durch den König von
Schweden und Norwegen. Der Schiedsgerichtsvertrag bleibt fünf Jahre
in Kraft; von da ab gilt eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.
29. Januar. Senatsbeschluß über den Bimetallismus.
Der Senat ermächtigt den Präsidenten, Vertreter zu jeder etwa
stattfindenden internationalen Konferenz zu ernennen, welche den Zweck hat,
ein festes Verhältnis zwischen Gold und Silber zu sichern; die Bill er-
mächtigt ferner den Präsidenten, eine solche Konferenz nach seinem Belieben
einzuberufen. Das Repräsentantenhaus stimmt am 26. Fe-
ruar zu.
Europäischer Geschichtskalender. Bd. IXXVI. 21