322 Nordemerika. (Februar 2.—März 9.)
2. Februar. (Washington.) Der englische Botschafter und
der Gesandte Venezuelas schließen einen Vertrag, die Regelung der
Grenzfrage in Guyana (vgl. 1896, 296, 1895, 307) einem Schieds-
gericht zu unterbreiten. Das aus 5 Personen bestehende Schieds-
gericht soll in Paris zusammentreten; je 2 Schiedsrichter sollen
die beiden Staaten, den 5. der Zar ernennen.
4. Februar. Der Senat verweist das vom Repräsentanten-
haus beschlossene Einwanderungsgesetz (1896 S. 291) an den Kon-
ferenzausschuß.
9./11. Februar. (Washington.) Verabschiedung des Ein-
wanderungsgesetzes. Ausschluß der Analphabeten.
Das Repräsentantenhaus ändert die Einwanderungsbill dahin
ab, daß von den Einwanderern verlangt wird, die englische oder irgend
eine andere Sprache lesen oder schreiben zu können, anstatt, wie das Re-
präsentantenhaus früher angenommen hatte, die englische oder die Sprache
ihres Geburtslandes. Die Bill in der veränderten Form beugt auch der
Möglichkeit einer Trennung des Mannes von der Frau vor und behält
den Zusatzantrag bei, welcher sich gegen die Beschäftigung fremder Arbeiter
in Staatswerkstätten und gegen die Beschäftigung Fremder ausspricht, die
regelmäßig nach den Vereinigten Staaten kommen, um als Handwerker
oder Handarbeiter Beschäftigung zu suchen, mit der Absicht, nach ihrem
Heimatslande wieder zurückzukchren. Der Senat stimmt am 11. Fe-
bruar zu.
10. Februar. (Washington.) In gemeinsamer Sitzung
des Senats und des Repräsentantenhauses wird Mac Kinley
offiziell jzum erwählten Präsidenten der Union, Hobart zum Vize-
präsidenten erklärt.
20. Februar. Der Senat spricht Griechenland seine Sym-
pathie aus. Staatssekretär Olney verweigert, diese Kundgebung
der griechischen Regierung mitzuteilen.
2. März. Präsident Cleveland legt sein Veto gegen die
Einwanderungsbill ein.
4. März. (Washington.) Präsident Mac Kinley tritt
die Präsidentschaft an.
9. März. (Waschington.) Der Ausschuß für Mittel und
Wege des Repräsentantenhauses setzt die in das neue Tarif-
gesetz aufzunehmenden Zollsätze für Zucker fest.
Hiernach wird der Zoll für Rohzucker von 96 Grad nach dem
Polariskop auf 1 ½ Cents pro Pfund festgesetzt. Für Zucker unter 96 Grad
wird eine gleitende Skala aufgestellt, die bis zu etwa 1 Cent pro Pfund
herabgeht. Der gegenwärtige Zollsatz für Zucker von 75 Grad beträgt