Das Dentsqche Keich und seine einzelnen Glieder. (Februar 22.—23.) 47
geführt worden sind. Dieselben haben auch ein Uebereinkommen zu stande
gebracht, das den sehr bescheidenen Forderungen der griechischen Gläubiger
einigermaßen Rechnung trug. Wider alles Erwarten hat aber die griechische
Regierung diesem Uebereinkommen ihre Genehmigung versagt und ihrerseits
Forderungen aufgestellt, welche für die griechischen Gläubiger vollkommen
unannehmbar gewesen sind. Die Erwartung, daß die griechische Regierung
alle ihre finanziellen Kräfte anwenden würde zu dem Zweck, soweit möglich
den schweren Rechtsbruch wieder gut zu machen, dessen sie sich schuldig ge-
macht, diese Erwartung ist leider nach den neuesten Ereignissen nicht be-
festigt worden. Ich kann eine weitere Versicherung hier nicht abgeben, als
daß die deutsche Regierung im Verein mit anderen Regierungen nach Maß-
gabe der Grundsätze, die ich wiederholt hier ausgesprochen habe, nach ihren
Kräften für die griechischen Gläubiger eintreten wird.
22. Februar. (Bayern.) Der Prinzregent Luitpold richtet
folgenden Erlaß an das Ministerium über die Hundertjahrfeier für
Kaiser Wilhelm I.:
„Mit Befriedigung habe Ich wahrgenommen, wie von zahlreichen
Gemeinden, Vereinen und Komitees in Bayern die Begehung einer wür-
digen Gedenkfeier des hundertjährigen Geburtstages Seiner Majestät des
hochseligen Kaisers Wilhelm I., Königs von Preußen, beschlossen wurde
und umfassende Vorbereitungen hiefür getroffen werden. Da es Mein
Wunsch ist, daß zur Erhöhung dieser Feier auch die staatlichen und kirch-
lichen Behörden, wie die Armee an derselben teilnehmen, finde Ich Mich
zu folgenden Anordnungen veranlaßt: Bei den am Sonntag, 21. März,
stattfindenden Gottesdiensten ist auf die Bedeutung der Festfeier des folgenden
Tags in geeigneter Weise aufmerksam zu machen. Am 22. März sind die
Staatsgebäude zu beflaggen, ferner sind in den öffentlichen Schulen und
Lehranstalten unter Freigabe des Unterrichts für diesen Tag Feierlichkeiten
zu veranstalten. Seitens des Militärs haben Tagreveille, Garnisonsparaden
und Festlichkeiten in den Offizierskasinos stattzufinden, die militärischen Ge-
bäude sind zu beflaggen. Zum Vollzuge dieser Meiner Anordnungen sind
die weiteren Einleitungen zu treffen.
München, den 22. Februar 1897.
gez.: Luitpold, Prinz von Bayern.“
23. Februar. (Reichstag.) Erste Beratung des Gesetz-
entwurfs wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen aus
dem Etatsjahre 1897/98 zur Schuldentilgung.
Hienach sollen die Ueberweisungen, soweit sie die Matrikularbeiträge
übersteigen, zur Hälfte zur Verminderung der Reichsschuld durch Herab-
setzung des Anleihesolls verwendet werden. Uebersteigen 1899— 1900 die
Matrikularbeiträge die Ueberweisungen zuzüglich der 1897/98 getilgten
Summe, so bleibt ein entsprechender Betrag der Matrikularbeiträge un-
erhoben.
Staatssekretär des Reichs-Schatzamts, Dr. Graf v. Posadowsky:
Meine Herren, wenngleich das Reich im Interesse der Aufgaben, welche
es auf dem Gebiete der Landesverteidigung zu erfüllen hat, nie darauf
wird verzichten können, die Bundesstaaten zu Matrikularbeiträgen heran-
zuziehen, so verharren doch die Bundesstaaten weiter auf der Forde-
rung, daß eine Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen Reich
und Einzelstaaten in der Weise stattfinde, daß die Einzelstaaten min-
destens für eine befristete Zeit und über einen gewissen Maximalbeitrag