Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

Das Dentsqche Keich und seine einzelnen Glieder. (Februar 22.—23.) 47 
geführt worden sind. Dieselben haben auch ein Uebereinkommen zu stande 
gebracht, das den sehr bescheidenen Forderungen der griechischen Gläubiger 
einigermaßen Rechnung trug. Wider alles Erwarten hat aber die griechische 
Regierung diesem Uebereinkommen ihre Genehmigung versagt und ihrerseits 
Forderungen aufgestellt, welche für die griechischen Gläubiger vollkommen 
unannehmbar gewesen sind. Die Erwartung, daß die griechische Regierung 
alle ihre finanziellen Kräfte anwenden würde zu dem Zweck, soweit möglich 
den schweren Rechtsbruch wieder gut zu machen, dessen sie sich schuldig ge- 
macht, diese Erwartung ist leider nach den neuesten Ereignissen nicht be- 
festigt worden. Ich kann eine weitere Versicherung hier nicht abgeben, als 
daß die deutsche Regierung im Verein mit anderen Regierungen nach Maß- 
gabe der Grundsätze, die ich wiederholt hier ausgesprochen habe, nach ihren 
Kräften für die griechischen Gläubiger eintreten wird. 
22. Februar. (Bayern.) Der Prinzregent Luitpold richtet 
folgenden Erlaß an das Ministerium über die Hundertjahrfeier für 
Kaiser Wilhelm I.: 
„Mit Befriedigung habe Ich wahrgenommen, wie von zahlreichen 
Gemeinden, Vereinen und Komitees in Bayern die Begehung einer wür- 
digen Gedenkfeier des hundertjährigen Geburtstages Seiner Majestät des 
hochseligen Kaisers Wilhelm I., Königs von Preußen, beschlossen wurde 
und umfassende Vorbereitungen hiefür getroffen werden. Da es Mein 
Wunsch ist, daß zur Erhöhung dieser Feier auch die staatlichen und kirch- 
lichen Behörden, wie die Armee an derselben teilnehmen, finde Ich Mich 
zu folgenden Anordnungen veranlaßt: Bei den am Sonntag, 21. März, 
stattfindenden Gottesdiensten ist auf die Bedeutung der Festfeier des folgenden 
Tags in geeigneter Weise aufmerksam zu machen. Am 22. März sind die 
Staatsgebäude zu beflaggen, ferner sind in den öffentlichen Schulen und 
Lehranstalten unter Freigabe des Unterrichts für diesen Tag Feierlichkeiten 
zu veranstalten. Seitens des Militärs haben Tagreveille, Garnisonsparaden 
und Festlichkeiten in den Offizierskasinos stattzufinden, die militärischen Ge- 
bäude sind zu beflaggen. Zum Vollzuge dieser Meiner Anordnungen sind 
die weiteren Einleitungen zu treffen. 
München, den 22. Februar 1897. 
gez.: Luitpold, Prinz von Bayern.“ 
23. Februar. (Reichstag.) Erste Beratung des Gesetz- 
entwurfs wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen aus 
dem Etatsjahre 1897/98 zur Schuldentilgung. 
Hienach sollen die Ueberweisungen, soweit sie die Matrikularbeiträge 
übersteigen, zur Hälfte zur Verminderung der Reichsschuld durch Herab- 
setzung des Anleihesolls verwendet werden. Uebersteigen 1899— 1900 die 
Matrikularbeiträge die Ueberweisungen zuzüglich der 1897/98 getilgten 
Summe, so bleibt ein entsprechender Betrag der Matrikularbeiträge un- 
erhoben. 
Staatssekretär des Reichs-Schatzamts, Dr. Graf v. Posadowsky: 
Meine Herren, wenngleich das Reich im Interesse der Aufgaben, welche 
es auf dem Gebiete der Landesverteidigung zu erfüllen hat, nie darauf 
wird verzichten können, die Bundesstaaten zu Matrikularbeiträgen heran- 
zuziehen, so verharren doch die Bundesstaaten weiter auf der Forde- 
rung, daß eine Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen Reich 
und Einzelstaaten in der Weise stattfinde, daß die Einzelstaaten min- 
destens für eine befristete Zeit und über einen gewissen Maximalbeitrag
	        
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