I.
Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
1. Januar. Kaiserliche Verordnung zur „Verdeutschung ein-
zelner Fremdausdrücke“ in der Armee.
Das Armeeverordnungsblatt bringt folgenden Erlaß:
Um die Reinheit der Sprache in Meinem Heere zu fördern, will Ich
bei voller Schonung der Ueberlieferungen auf den Mir gehaltenen Vortrag
bestimmen, daß von heute ab nachstehende Fremdausdrücke durch die neben-
angeführten deutschen Wörter zu ersetzen sind:
Offizier-Aspirant (im aktiven
Dienststande) Fahnenjunker
Portepee-Fähnrich Fähnrich
Sekond-Lieutenant Leutnant
Premier-Lieutenant Oberleutnant
Oberstlieutenant Oberstleutnant
Generallieutenant Generalleutnant
Charge Dienstgrad
Funktion Dienststellung
Avancement Beförderung
Anciennetät Dienstalter.
An Stelle der Bezeichnung „etatsmäßiger Stabsoffizier" sind künftig
dem Dienstgrade die Worte „beim Stabe“ hinzuzufügen, so daß es heißt
statt z. B.:
Oberstlieutenant oder Major und Oberstleutnant oder Major beim
etatsmäßiger Stabsoffizier im Stabe des Infanterie= u. s. w.
Infanterie= u. s. w. Regiment. Regiments . . . .
In derselben Weise sind bei den von der Stellung als Batteriechefs
entbundenen ältesten Hauptleuten von Feldartillerie-Regimentern und den
den Pionier-Bataillonen zugeteilten 2. Stabsoffizieren und ältesten Hauptleuten
neben dem Dienstgrade künftig die Worte „beim Stabe des . . . ."
hinzuzufügen.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 1. Januar 1899.
Wilhelm.
Am 14. Februar ergeht ein analoger Erlaß für die Marine. Vgl.
ferner 2. Februar.
Europäischer Geschichtskalende. Bd. XL. 1