Die Nämische Kurie. (März 2.— August.) 247
der Dinge habe die Erklärungen, die seinerzeit im Senat abgegeben wurden,
bestätigt. Seitdem die Gesandtschaften entsetzt seien, dürfe man sich nicht
wundern, wenn zwischen den Mächten vorübergehend sich Meinungsver-
schiedenheiten gezeigt hätten. Diese seien aber stets beigelegt worden, da
allgemein der Wunsch nach Einigung vorgeherrscht habe. Das hohe Streben
nach Solidarität habe niemals aufgehört, im Rate der Mächte vorzuherrschen.
Diesem Solidaritätsgefühl sei Italien stets treu gewesen. Die Verhand-
lungen seien nicht leicht gewesen. Nach dem Entsatz der Gesandtschaften
hätten die Mächte eine Genugthuung für die Vergangenheit und Bürgschaft
für die Zukunft verlangen müssen. Italien stimmte den Grundsätzen, die
für die Einigung unter den Mächten maßgebend waren, zu. Die Teilung
Chinas in große Sphären, auch solche in handelspolitischer Art, würde eine
Maßnahme sein, zu der sich Italien nicht bereit finden lassen würde. Im
Gegenteil sei jene Politik ersprießlich, die die Häfen, wo die Beziehungen
mit Europa am stärksten entwickelt seien, dem internationalen Handel öffnet.
Diese Friedensgrundlagen seien von den Kabinetten den Vertretern in Peking
mitgeteilt worden, die sie zum Gegenstande einiger Ergänzungen machten,
worüber sich die Mächte weiterhin einigen werden.
VIII.
Die Nömische Kurie.
2. März. Der Papst empfängt an seinem 90. Geburtstag
die Kardinäle und andere Prälaten. Er erklärt in seiner Ansprache
die Kundgebungen zur Giordano Bruno-Feier für nicht römische,
wenngleich sie auch in Rom stattgefunden hätten und richtet an alle
die Aufforderung, Gott zu bitten, daß er dem blutigen Kampfe in
Südafrika ein Ende mache.
März. (Rom.) Der deutsche Reichstagsabgeordnete Frei-
herr v. Hertling unterhandelt mit der Kurie über die Errichtung
einer katholisch-theologischen Fakultät in Straßburg. (Vgl. S. 79.)
August. Die Kurie und der Tod König Humberts.
Die „Tribunga"“ behauptet, der Papst habe die italienische Geistlich-
keit angewiesen, sich an den Trauerfeierlichkeiten für den König zu be-
teiligen. Ein Gebet, das die Königin Margherita verfaßt, wird vom Erz-
bischof von Cremona approbiert. Es wird vielfach angenommen, daß es
im Einverständnis mit dem Papst geschehen sei und daß der Papyst selbst
der Königin kondoliert habe. Dagegen schreibt das „Wiener Vaterland",:
1. Der Heilige Vater hat für König Humbert keine heilige Messe appliziert.
2. Der Heilige Vater hat weder den Kardinal Ferrari beauftragt, in
seinem Namen zu kondolieren, noch hat er selbst ein Telegramm gesendet.
3. Als der Heilige Vater vernahm, daß man davon spreche, der König sei
gar nicht exkommuniziert gewesen, äußerte er sich entrüstet und wies auf
die Konstitution Apost. Sedis hin. 4. Da der König nicht namentlich