Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

U1u.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.
Die  periodische  Wiederholung  einer  Kunst"  und  Industrie=  Aussiellung  betreffend.

Durch  die  erfreulichen  Resultate  der  im
verflossenen  Spätjahr  erdffneten  Kunstund
  Industrie-Ausstellung  haben  Seine
Königliche  Majestät  Sich  veranlaßt
gesunden,  die  Fortsehung  dieses  Instituts
in  der  Art  anzuordnen,  daß  künftig  von
drei  zu  drei  Jahren  eine  öffentliche  Ausstellung
  der  gelungensten  „vaterländischen
Kunst=  und  Industrie-Produkte  in  der
biesigen  Residenz  Statt  sinden,  und  die
nächste  Ausstellung  dieser  Art  im  Monat
April  36  a7  eröffnet  werden  soll.

Indem  man  folches  allen  Freunden  und
Beförbevern  des  vaterländischen  Kunstfleißes,
  insbesondere  aber  vur..  S#-Gl##r#n,
Fabrikanten  und  Gewerbsleuten  vorläufig
erdffnet,  sindet  man  sich  veranlaßt,  über
den  Zweck,  den  Umfang  und  die  Benütung
dieser  Ausstellungen  Folgendes  hinzuzufügen.


Nach  den  eligenthümlichen  Verhältulssen
unseres  Vaterlandes  kann  der  Zweck  dieser
Anstalt  weder  in  nußloser  Ostentation,
noch  in  der  Befriedigung  müßiger  Schaulust,
  sondern  vielmehr  nur  darin  gesucht

werden,  daß  die  vorzüglichern  Erzeugnisse
des  vaterländischen  Kunsifleißes  im  Ganzen
wie  in  seinen  einzelnen  Zweigen  in  Uebersicht
  gebracht,  einer  möglichst  vielseitigen
Prüfung  und  dem  Urtheil  jedes  Sachkundigen
  unterstellt,  dem  größern  Publikum
wie  dem  Kunstfreunde  oder  Spekulanten
durch  eigene  unmittelbare  Anschauung  bekannt
  werden,  daß  durch  die  gelungenen
Versuche  des  Einen  die  Nacheiferung  des
Andern  geweckt,  durch  Vergleichung  und
Nachbildung  das  Streben  vom  Guten  zum
Bessern,  vom  Bessern  zum  Vollkommeden
  gefördert,  durch  Zusammenstellung
der  verschiebenen  Industrie=  Zweige  die
Miunb##  v#  nzen  und  die  Lücken  des
Ganzen  entdeckt,  das  selbstgenügsam  Stillestehen
  verhütet,  dem  Talent  und  dem
Erwerbsfleiße  ein  neues  Feld  geöffner
werde.

Soll  die  Kunst=  und  Industrie-Ausstellung
  diesen  höhern  Zwecken  entsprechen,
so  darf  sie  nicht  sowohl  auf  sogenannte
Kunst-oder  Schaustücke  als  vielmehr  auf
den  Kunst=  und  Gewerbsfleiß  im  staats-