Isien. (Februar Anf.—20.) 309
in Peking nicht im Zaume gehalten, nichts von den fremden Beziehungen
gewußt und die Gesandtschaften angegriffen, letzteres allerdings auf Befehl
der Prinzen; mit Rücksicht auf die großen Verdienste, die er sich in Kansu
erworben hat, und das große Vertrauen, das er bei Chinesen und Moham-
medanern genießt, wird er nur sofort seines Amtes entkleidet. Ming-nien,
Präsident im Zensorat, hat den Erlaß der Proklamationen des Prinzen
Tsai-hsuen nicht verhindert; er wird abgesetzt und soll im Gefängnis die
Hinrichtung erwarten. Tschao-Tschu-Tschiao, Präsident des Justizministe-
riums, trifft nur geringe Schuld: er wird abgesetzt und wie Ying-nien
bestraft; beide sollen vorläufig im Gefängnis der Provinzialhauptstadt von
Schensi festgehalten werden. Hsue-tun, Großsekretär, und Li--Ping-heng
sind schon gestorben; sie werden nachträglich abgesetzt und die ihnen zuer-
kannten Totenehren wieder zurückgenommen.“
Anfang Februar. (China.) Die österreich-ungarische Re-
gierung erwirbt in Tientfin ein Grundstück von 60 Hektar auf dem
linken Ufer des Peiho zur Errichtung eines Konsulatsgebäudes
(vgl. S. 187).
Februar. (Japan.) Auswärtige Politik und Finanzen.
Die japanische Regierung betrachtet das Vorgehen Rußlands in der
Mandschurei und seine Bestrebungen in Korea mit großem Mißtrauen.
Obwohl der chinesische Krieg die militärischen Ausgaben um etwa 100
Millionen Mark erhöht hat, und die Handelsbilanz höchst ungünstig ist,
wird deshalb jede Unterbrechung in der Verstärkung der Wehrkraft zu
Lande und zu Wasser abgelehnt, das Defizit im Staatshaushalt soll durch
Zölle und erhöhte Steuern gedeckt werden.
Februar. (China.) In der südlichen Mandschurei brechen
Unruhen aus, die zur Verstärkung der russischen Besatzung Anlaß
eben.
" 20. Februar. (China.) Einige Tausend reguläre Soldaten
werden von deutschen Truppen nördlich von Paotingfu zersprengt.
20. Februar. (China.) Die Londoner „Times“ publiziert
einen von Rußland aufgestellten Entwurf eines Abkommens zwischen
China und Rußland über finanzielle Fragen.
Die wichtigsten Bestimmungen sind: In der Mandschurei, der
Mongolei und in Chinesisch-Turkestan dürfen Eisenbahn-, Minen= oder
sonstige Konzessionen an Angehörige anderer Nationen nicht vergeben
werden, noch darf China selbst dort irgend welche Eisenbahnen bauen. In
der Umgebung von Niutschwang darf an Ausländer kein Grund und Boden
vermietet werden. Bezüglich der Zahlung einer Entschädigung für die
Zerstörung der Mandschurischen Eisenbahn hat China sich mit der Eisen-
bahnkompagnie selbst zu arrangieren. Bezüglich Zahlung einer Entschädi-
gung für seine militärischen Operationen wird Rußland in Uebereinstim-
mung mit den anderen Mächten handeln; die betreffenden Bedingungen
und Einzelheiten sind noch nachträglich festzusetzen. Die Eisenbahnentschä-
digung :g in einer Summe zu bezahlen, falls nicht eine kommerzielle Kon-
zession in Teilzahlung genommen werden kann. Nachdem China seine
inwilligung zu dem Plane Rußlands, eine Eisenbahn direkt von der
Mandschurei nach Peking zu bauen, gegeben hat, bestätigt es hiermit diese
Zustimmung noch einmal ausdrücklich.