Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

                                                                                                                                                   I. 
                                                                                                      Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
5. Januar. (Weimar.) Großherzog Karl Alexander, 
      82 Jahre alt, f. 
7. Januar. (Berlin.) Geh. Justizrat Dr. Ernst Eck, Pro- 
      fessor des Römischen Rechts, 62 Jahre alt, f. 
7. Januar. (Berlin.) Begründung der „Deutschen Gesell- 
      schaft für soziale Reform“. 
Unter dem Vorsitz des früheren Handelsministers v. Berlepsch bildet 
sich eine Vereinigung, die als deutsche Sektion der Internationalen Ver- 
einigung für gesetzlichen Arbeiterschutz den Namen „Deutsche Gesellschaft 
für soziale Reform“ annimmt. Es nehmen teil u. a. die Abgg. Basser- 
mann, Rösicke, Hitze, die Professoren Schmoller, Wagner, Brentano, Rosin, 
Böhmert u. a. — Die Gesellschaft bezweckt, die sozialen Bestrebungen inner- 
halb Deutschlands zu stärken und im Verein mit Vertretern anderer Staaten 
gemeinsame internationale Grundsätze für den Arbeiterschutz zu begründen. 
             7. Januar. (Weimar.) Großherzog Wilhelm Ernst erläßt 
folgende Bekanntmachung über seinen Regierungsantritt: 
            Wir treten die Regierung hierdurch mit der Erklärung an, daß Wir 
sie treu und gewissenhaft im Einklang mit der Verfassung des Großherzog- 
tums führen und das Andenken Unseres in Gott ruhenden Großvaters 
dadurch ehren werden, daß Wir in seinem Sinne wirken und die Ueber- 
lieferungen Unseres Hauses als ein teueres Vermächtnis bewahren und 
pflegen werden. Demnächst bestätigen Wir hiermit alle von Unserem Herrn 
Großvater ernannten Beamten in ihren amtlichen Befugnissen und ihrer 
Wirksamkeit und erwarten, daß sie auch ihrerseits gemäß des von ihnen 
geleisteten Diensteides ihre Pflichttreue bewähren und ihres Amtes in 
berufsfreudiger Hingabe walten werden. Zu allen Unseren treuen Unter- 
thanen versehen Wir Uns, daß sie das Andenken ihres dahingeschiedenen 
hochherzigen Landesfürsten dadurch hochhalten und bewahren, daß sie Uns, 
seinem Enkel und Nachfolger, dieselbe Ergebenheit und gleichen Gehorsam 
bezeigen. Zugleich entbieten Wir ihnen Unseren Gruß und die Versicherung 
Unserer landesfürstlichen Huld und Gnade. 
               So gegeben Weimar, 7. Januar 1901. 
  
                                                                                                         gez. Wilhelm Ernst. 
Gegengezeichnet: Rothe, v. Pawell und v. Wurmb. 
Europäischer Geschichtskalender. XLII.                                                           1