Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

—  22  —

(Nr.  55065.)  Bekauntmachung,  betreffend  die  Erhoͤhnng  des  Grundkapitals  ber  Aktiengesellschaft
  „Joologischer  Garten  in  Coͤln“  auf  150,000  Thaler.  Vom
14.  Juli  1662.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  21.  Juni
d.  J.  die  von  der  Aktiengesellschaft  „Zoologischer  Garten  in  Chin“  beschlossene
fernere  Erhöhung  ihres  Grundkapltais  auf  150,000  Thaler  zu  genehmigen  geruht,
  was  hierdurch  nach  Vorschrift  des  &.  3.  des  Gesetzes  über  die  Mktien-Gesellschaften
  vom  9.  November  1843.  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht  wird,  daß  der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  dem  Protokoll  der
Generalversammlung  vom  4.  Mai  d.  J.  durch  das  Amtsblatt  der  Koͤniglichen
  Regierung  zu  Cöln  bekannt  gemacht  werden  wird.

Berlin,  den  14.  Juli  1862.

Der  Minister  der  geistlichen,  Der  Minister  für  Handel,
Unterrichts=  und  Medizinal-  Gewerbe  und  öffentliche
Angelegenheiten.  Arbeiten.
v.  Mähler.  v.  Holzbrinck.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

Verlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  Decker).