190 Bie Serreichisch= ungerische Monarchie. (Januar 23. 28.)
als auch in der Verwaltungsreform erwägen solle. — Abg. Eppinger:
In der heutigen Erklärung der Tschechen würden Grundsätze festgestellt,
von denen dieselben selbst gut wüßten, daß sie für die Deutschen unannehm-
bar seien. Durch diese Erklärung der tschechischen Vertreter sei demnach
die Verhandlungsgrundlage, die von der Regierung selbst aufgestellt, aber
nach den heutigen Erklärungen des Ministerpräsidenten teilweise verlassen
worden sei, zerstört, es erscheine also auch die Wahl des Subkomitees
gegenstandslos, bevor nicht eine für die Deutschen annehmbare Grundlage
für die Verhandlungen geschaffen sei.
23. Januar. (Cisleithanien.) Der Tschechenklub faßt mit
34 gegen 6 Stimmen folgenden Beschluß über die parlamentarische
Taktik:
Der Klub beschließt, bei seinem Beschluß vom 16. Oktober 1902 zu
verharren, demzufolge gegen die jetzige Regierung des Ministerpräsidenten
v. Körber mit allen zulässigen parlamentarischen Mitteln anzukämpfen ist,
und behält sich vor, die Mittel von Fall zu Fall zu wählen. Aus tak-
tischen Gründen räumt der Klub den Vorrang vor seinen Dringlichkeits-
anträgen ein: der Erledigung der Zuckervorlage, der ersten Lesung des
Wehrgesetzes und der Dringlichkeitsanträge, betreffend die Mängel der
Prager Hochschule und betreffend die Geschäftsordnung. Die parlamen-
tarische Kommission wird mit der Ausarbeitung der bei der ersten Lesung
der Wehrvorlage abzugebenden Erklärung und einer an das Volk zu rich-
tenden Denkschrift über die Stellung des Klubs im Parlament beauftragt.
28. Januar. In beiden Reichshälften werden die Vorlagen
über die Fortdauer der wirtschaftlichen Gemeinschaft eingebracht.
Der neue Zolltarif enthält durchweg eine bedeutende Erhöhung der
bisherigen Sätze, z. B. für die Getreidearten:
Maximal Minimal Bisher
Weizen, Spelt 7,50 6,30 3,57
Roggen 7,00 5,80 3,57
Gerste 4,00 2,80 1,.79
Hafer 6,00 4,80 1,79
Mais 4,00 2,80 1,19
Hirse 1,75 — 1,19
Reis 6,00 — 3,57
28. Januar. (Cisleithanien.) Abgeordnetenhaus. Erste
Beratung der Wehrvorlage.
Auf mehrere Anfragen über die zweijährige Dienstzeit erwidert
der Landesverteidigungsminister Graf Welsersheimb: Vom militärischen
Standpunkt aus sei die Frage des zweijährigen Dienstes eine noch nicht
endgültig gelöste. Auch in Deutschland bestehe sie nur für einzelne Kate-
gorien der Wehrmacht. Aber darüber sei man einig, daß für Unteroffiziere
eine zweijährige Dienstzeit ungenügend sei. Die zweijährige Dienstzeit
habe in Deutschland eine jährliche Mehrausgabe von 55 Millionen Mark
neben einer einmaligen Ausgabe von 60 Millionen Mark zur Folge ge-
habt und in Frankreich würden die jährlichen Mehrkosten auf 70 Millionen
Francs veranschagt, wobei für die Ausgestaltung der Armee, die der Ein-
führung der zweijährigen Dienstzeit vorausgegangen war, eine andere,
fundamentalere Bestimmung des Wehrgesetzes erfolgte, unter teilweiser
Aufrechterhaltung der dreijährigen Dienstpflicht für die Marine, für einzelne