Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezember 6.—9.) 173
schließen Verträge über die Herstellung der Eisenbahnverbindung
zwischen Warschau und der Kalischer Bahn und der preußischen
Staatsbahn bei Skalmierzyce, sowie zwischen der Herby-Czenstoch-
auer Bahn und der preußischen Staatsbahn bei Herby.
6. Dezember. (Reichstagswahl.) Bei der Ersatzwahl für
den Fürsten Bismarck im Wahlkreise Jerichow erhält Mertens
(fr. Vp.) 6251, Voigt (Soz.) 6703, v. Brauchitsch (kons.) 5940,
vom Rath (nl.) 3362, Wohlfahrt (Refp.) 2575 Stimmen. In der
Stichwahl am 16. erhält Mertens 15224, Voigt 6799 Stimmen.
6./7. Dezember. (Berlin.) Preußischer Städtetag.
Die Versammlung, die unter dem Vorsitz des Berliner Oberbürger-
meisters tagt, berät vornehmlich die Wohnungsfrage und genehmigt fast
einstimmig einen Antrag, der ein Eingreifen der Gesetzgebung zur Beseiti-
gung der auf dem Gebiete des Wohnungswesens herrschenden Uebelstände
für notwendig erklärt und gleichzeitig anerkennt, daß die in den Artikeln
4 und 5 des preußischen Gesetzentwurfs über den Erlaß von Wohnungs-
ordnungen und Einführung einer kommunalen Wohnungsbeaufsichtigung
gegebenen Vorschriften die geeignete Grundlage für eine gesetzliche Regelung
bilden können. Den vorgeschlagenen Abänderungen des Fluchtlinien- und
des Kommunalabgabengesetzes wird dagegen nicht zugestimmt, da eine
Beschränkung der Selbstverwaltung die größten Bedenken erwecke und die
gedeihliche Erweiterung der Städte gefährde. Ferner wird mit. Bezug auf
den Berliner Schulstreit (S. 158) ausgesprochen, daß die städtischen Vons
schulen zwar staatliche Veranstaltungen, aber städtische Anstalten seien.
7. Dezember. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Frei-
haltung des Ueberschwemmungsgebiets der Wasserläufe.
Nach § 1 der Regierungsvorlage dürfen in den nicht hochwasserfrei
eingedämmten Ueberschwemmungsgebieten der Wasserläufe ohne Genehmi-
gung des Bezirksausschusses keine Erhöhungen der Erdoberfläche und keine
über die Erdoberfläche hinausragenden Anlagen errichtet oder beseitigt
werden. — Die Kommission hat diese Vorschriften auf die bei Hochwasser
gefahrbringenden Wasserläufe eingeschränkt. In einem neu eingefügten
§ 1a hat ferner bestimmt, daß der Oberpräsident ein Verzeichnis der-
jenigen Wasserläufe aufzustellen hat, auf welche § 1 Anwendung finden
soll. Ueber Einwendungen von Interessenten gegen dieses Verzeichnis soll
der Provinzialrat entscheiden.
Da zahlreiche Anträge zu der Vorlage einlaufen, wird sie an die
Kommission zurückverwiesen.
7. Dezember. (Lübeck.) Preußen, Lübeck und beide Mecklen-
burg schließen einen Vertrag über Lotteriegemeinschaft. Preußen
übernimmt den Vertrieb der Lose.
9. Dezember. (Reichstag.) Reichskanzler Graf Bülow teilt
über die Einbringung der neuen Handelsverträge folgendes mit:
Die verbündeten Regierungen hatten die Absicht, die mit Rußland,
Rumänien, Bulgarien, Italien, der Schweiz und Serbien vereinbarten
Handelsverträge diesem hohen Hause nach Schluß der ersten Lesung des